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Nachdem seit über einem Jahr hier keine Beiträge mehr eingestellt wurden, scheinen ja alle mit der Notariatsreform glücklich zu sein.Schweigen kann auch eine Form der Resignation sein
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Insbesondere dann toll, wenn das eigentlich zuständige Nachlassgericht gegenüber Erben gesetzeswidrig behauptet, dass man dort vor Ort nicht ausschlagen könne, sondern sich ausschließlich an sein Wohnsitzgericht zu wenden habe.
...Kurios.
Mit diesem Argument landen Beteiligte oft an meinem Gericht, da ihnen das für den Nachlassfall zuständige Gericht (verschiedene im eher nordbadischen Raum) ebenjene Auskunft gegeben hat.
Aber das kann auch ein subjektives Empfinden meinerseits sein, dass man das Gefühl hat, dass diese Argumentation häufiger von dort kommt.Ich arbeite an einem Gericht in Nordbaden und kann berichten, dass wir aktuell fast nur Ausschlagungen nach § 344 aufnehmen. Publikum wird gerne von den eigentlich zuständigen Gerichten zu uns geschickt. Von den Beteiligten höre ich dann öfters "man habe in XY gesagt, dass man es doch mal bei hier probieren soll. Da gibt es schneller einen Termin". Habe inzwischen das Gefühl ich arbeite nur noch für andere Gerichte. Bei uns wird auf jeden Fall keiner abgewiesen.
Das stimmt ja so überhaupt nicht. Du arbeitest nicht für andere Gerichte, wenn du eine Ausschlagungserklärung nach 344 VII am Wohnsitzgericht aufnimmst. Da du originär dafür zuständig bist, wird ja auch eine normale VIer Sache dafür angelegt, die auch für dein Pensum entsprechend zählt.