Guten Morgen!
Seit Einführung des neuen PfÜB-Vordruckes treibt mich folgendes Problem um:
Inkassobuden haben Titel, die auf sich selbst lauten. Sie füllen den Antrag so aus, daß sie selbst als Antragsteller - Gläubiger - erscheinen. Das Vertretungsfeld bleibt leer. Nun aber wird Vergütung geltend gemacht.
Ich neige zu der Auffassung, daß eine Vergütung ohne Vertretung nicht beansprucht werden kann; auch wenn es etwas schizophren ist, daß da stehen soll X Inkasso GmbH vertreten durch die X Inkasso GmbH.
Wie seht ihr das?