Liebe Kollegen, ich bräuchte mal ein bisschen Feedback in einer kniffligen Sache.
Ich weiß, dass der Sachverhalt noch nicht komplett klar bzw.aufgeklärt ist, also schlagt mich nicht. Ich stehe noch am Anfang, bräuchte aber Rat, damit ich zumindest die grobe Richtung weiß.
Also: Es gibt ein Testament des verstorbenen Großvaters.
Dieser hat zwei Söhne.
Im Testament wurde verfügt, dass das Barvermögen (es werden (vermutlich) alle Konten bzw. Banken, Fonds, Sparverträge einzeln genannt) an die beiden Söhne zu gleichen Teilen geht. Das Auto erhält einer der beiden Söhne, auch über den Hausrat trifft er Verfügungen.
Jetzt wörtlich: „Meine Eigentumswohnung (genaue Bezeichnung) übereigne ich meinem geliebten Enkelsohn A als Absicherung für seine Ausbildung. Sollte meine Schwiegertochter T und mein Sohn S ein weiteres usw.Kind bekommen, ist entsprechend zu teilen.
T und S sollen treuhänderisch über dieses Vermögen wachen und es nach Bedarf verwalten.“
T und S haben ein Kind, 2 Jahre alt.
Ich weiß noch nichts über die Höhe des Gesamtnachlasses,aber unabhängig davon, ob man das Testament so auslegt, dass es eine Erbeinsetzung zugunsten der Söhne und dem Enkelkind bzw. den Enkelkindern mitTeilungsanordnung sein soll oder bezüglich der ETW ein Vermächtnis sein soll, bleibt hier das das Problem mit den eventuell zukünftig noch kommenden Kindern.
Hier bin ich völlig ratlos und wäre für alle Tipps dankbar.
Nur um Frage vorzubeugen: Im Moment hab ich nur das §1640-Verfahren, aber die Eltern haben sich angekündigt für eine Besprechung.