Auch unsere Landesjustizkasse ist inzwischen voll auf IBAN und BIC umgestiegen. Wenn ich also Rückzahlungen zu veranlassen habe, brauche ich mind. die IBAN, bei Rückzahlungen auf ein ausländisches Konto zwingend auch die BIC. Nicht immer kennen wir diese Angaben. Bisher gedachte ich, in diesem Falle den im Internet zu findenden IBAN-Rechner zu benutzen.
Nun warnt mich mein Dienstherr davor: Bei Benutzung des BIC/IBAN-Umrechners aus dem Internet würden die dort eingegebenen Daten für ca. 2 Monate gespeichert. Wir riskierten also den Missbrauch der Daten. Zudem verstößt die "Übermittlung" der personenbezogenen Konto-Daten an den BIC/IBAN-Umrechner gegen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Landesdatenschutzgesetzes.
Auf der Seite des IBAN-Rechners findet sich auch was zum Datenschutz:
http://www.iban-rechner.de/privacy.html
Wird auch an anderen Gerichten dieses Problem erkannt und ernstgenommen? Wie läuft das bei Euch?