Guten Morgen,
ich habe folgendes kleines Problem mit einem Vergütungsantrag. Der RA rechnet pauschal die Post und Telekomm. nach VV Nr. 7002 RVG ab und möchte zusätzlich noch Kosten für eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher vergütet haben.
Inwieweit das Tätigwerden des GV notwendig war, kann ich noch nicht einschätzen. Ich wollte halt im Vorfeld erstmal wissen, ob überhaupt beides nebeneinander geltend gemacht werden kann sonst habe ich ja vllt. unnötigen weiteren Schriftverkehr mit dem Anwalt (nervt den ja auch wenn man alles mit einem Schriftsatz hätte klären können ). Die Kosten des GV müssten doch an sich unter 7001 fallen oder sehe ich das falsch und der kann ja nicht neben 7002 geltend gemacht werden.
Vielen Dank und schönes Wochenende schonmal