Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal eure Hilfe.
Normalerweise sollen bei uns nur im Kriegsverschollene für tot erklärt werden.
Jetzt habe ich aber einen Antrag nach § 3 VerschG vorliegen.
Antragstellerin ist eine Miterbin. Die Mutter der Antragstellerin ist verstorben.
Der Vermisste ist gemäß Testament ebenfalls zum Erbe bestimmt worden. Der Vermisste ist wohl seit 1985 nicht mehr auffindbar. Gemäß Antrag kann nicht gesagt werden, ob die Erblasserin Nachforschungen zu dem Vermissten angestellt hat.
Es wurde angegeben, dass der Vermisste in unserem Gerichtsbezirk seinen letzten Wohnsitz hatte und zum Zeitpunkt seines Verschwindens verheiratet war. In seiner Abwesenheit wurde der Vermisste dann geschieden und hat ein Kind hinterlassen (Die Anschrift ist bekannt).
Bei unserem AG konnten keine Akten bzgl. der Scheidung gefunden werden. Die Eltern des Vermissten konnten ebenfalls benannt werden, diese sind laut unseren NL Akten bereits verstorben. Einen Hinweis zu dem Vermissten ist dort nicht gegeben.
Nun soll ein Erbschein nach der Mutter der Antragstellerin beantragt werden, damit das GB umgeschrieben werden kann. Dazu muss jedoch der Todesnachweis des Verschollenen vorliegen.
Als Nachweis wurde das Testament der Mutter der Antragstellerin, sowie eine Geburtsurkunde des Verschollenen eingereicht.
Telefonisch teilte die AStin dann noch mit, dass der Vermisste in Koblenz geschieden wurde aber kein Nachweis vorliegen würde. Ein Nachweis über den letzten Wohnsitz kann auch nicht beigebracht werden, es wurde jedoch versichert, dass der Vermisste hier wohnhaft gewesen ist (ehemalige Anschrift wurde durchgegeben). Ebenfalls wurde die Heiratsurkunde eingereicht, die die Anschrift bestätigt.
Wie gehe ich hier vor? Die EMA läuft noch. Muss ich mir sonst noch irgendwelche Belege vorlegen lassen oder reicht mir der o.g. Sachvortrag aus? (Angeblich weiß keiner wo der Mann hin ist).
Danke schon mal im Voraus
LG