Ich bin mir momentan nicht so sicher, ob ich hier richtig liege und ich die Eintragung - wie bewilligt und beantragt - vornehmen kann:
Zu meiner Akte liegt mir eine Bewilligung sowie ein Antrag auf Löschung des Rechts Abt. II Nr. 1 vor. Hierbei handelt es sich um eine Grunddienstbarkeit.
In der Löschungsbewilligung sowie im -antrag ist korrekt angegeben worden, dass dass ursprünglich belastete Flurstück 12 Flur 3 zwischenzeitlich fortgeschrieben wurde in das Flurstück 12/1 und 12/2.
Es wurde nun die Löschung des Rechts nur bezüglich des Flurstücks 12/2 bewilligt und beantragt.
Hat jemand irgendwelche Bedenken dagegen, dass es bezüglich des Flurstücks 12/2 nun gelöscht wird?