Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes im Arbeitsgerichtsprozess

  • Also entweder hab ich hier was falsch verstanden oder der IV ist nicht koscher. Ich habe den Fall der kalten Zwangsverwaltung hier so verstanden, dass der IV diese außerhalb der Inso durchgezogen hat. Also komplett an der Masse vorbei. Jetzt hört es sich so an, als habe es doch Mieteinnahmen für die Masse gegeben, die aber für die Berechnungsgrundlage der Vergütung nicht berücksichtigt wurden. Ich bin verwirrt :gruebel:

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wie LdFC:
    Bei einem (auch nur im Raum stehenden) Betriebsübergang wäre ich auch sehr sehr vorsichtig. Ich habe da schon Pferde vor der Apotheke ....

    Wo ich mich allerdings frage: Wenn ich einen Vergütungszuschlag für die kalte Zwangsverwaltung bekomme, ist es schon möglich, dass der Masse dadurch ein Nachteil entsteht. Wäre da nicht der Zufluss aus der kalten Zwangsverwaltung und die Höhe der zusätzlichen Vergütung gegenüber zu stellen.

    Zu den Archivierungskosten kann ich nichts sagen. Wir archivieren selbst und kostenlos. Wäre aber mal eine Überlegung wert :gruebel:; wir haben gerade neue Archivräume angemietet.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Die Archivierungskosten sind im Rahmen, aber stimmt das mit den Nebenkosten von 484,- EUR je Monat?
    Wann und wie kam denn zutage, dass die Masse aus der kalten ZV nichts bekommt? Ist den Zwischenberichten evtl. zu entnehmen, dass es anders geplant war?

    Sorry, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Es waren insgesamt für 10 Jahre 484,00 € zu bezahlen. Das dürfte wohl nicht zu beanstanden sein.

    Habe jetzt alle Bericht durchgeschaut; Wortlaut in etwa:
    Die Mieteinnahmen stehen der Grundpfandrechtsgl. zu. Die Abrechnung der "kalten Zwangsverwaltung" für dieses Objekt -unter Abzug der Kosten und der Beteiligung der MASSE i.H.v. 10 % der Einnahmen ist erfolgt. Bericht für Bericht....keine Angaben über eine evtl. 10 % Vergütungsvereinbarung mit Absonderungsgl, erstmals mit Schlussbericht. Die Mieten wurden auf das Anderkonto des IV`s überwiesen. Es gibt nur ein Konto. Die Krönung ist, dass er auf die 10 % noch MWST aufgeschlagen hat. Also hat die Masse doch ein Nachteil.
    Die von LFDC angemerkten weiteren Steuernachteile waren mir nicht bewusst.

    Hatte ich schon erwähnt, dass die Verwertungs-GmbH, welche hier auch beteiligt war, dem IV gehört? Man, man, man -der normale Wahnsinn bei den Schlussrechnungen.

    Vielen Dank schon mal an alle:daumenrau

    Mit der kalten Zwangsverwaltung muss ich mich noch beschäftigen. Hier ist ja wohl einiges schief gelaufen.


  • Die Mieteinnahmen stehen der Grundpfandrechtsgl. zu. Die Abrechnung der "kalten Zwangsverwaltung" für dieses .


    Das ist natürlich Käse, wie der BGH mit IX ZB 155/05 festgestellt hat. Da hilft die Entscheidung des LG Heilbronn 1 T 89/12 auch nicht weiter, welche behauptet, die an die Grundpfandrechtsgläubigerin gezahlen Beträge beträfen ein Absonderungsrecht. Die Argumentation fällt sofort auf den Bauch, wenn derVerwalter gezwungen ist, die MUZ anzuzeigen. Denn da die Auskehr auf Vereinbarung fußt, ist es dann eine Altmasseverbindlichkeit.

    Habe jetzt alle Bericht durchgeschaut; Wortlaut in etwa:
    Die Mieteinnahmen stehen der Grundpfandrechtsgl. zu. Die Abrechnung der "kalten Zwangsverwaltung" für dieses Objekt -unter Abzug der Kosten und der Beteiligung der MASSE i.H.v. 10 % der Einnahmen ist erfolgt.

    Da fällt es mit schwer, dies unter § 5 InsVV zu packen, wissend, dass gerade viele ältere Kommentare hier von einer Vergütung außerhalb der Festsetzung reden, H/W/F, § 3, Rn. 23.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Jetzt nur noch mal für mein Verständnis: Es wurden Mieten eingezogen, Nebenkosten abgerechnet, alles wie man das bei Mieten so macht. Dann kehrt der Verwalter am Ende 90 % der Einnahmen (unter Berücksichtigung der Ausgaben hoffe ich doch) an den Absonderungsgläubiger aus. Er selbst entnimmt sich einfach mal 10 % der Einnahmen plus Mwst. Auf welcher Grundlage? Der Absonderungsgläubiger kann ja schlecht mit dem IV Vereinbarungen zu Lasten der Masse treffen. Zu kalten Zwangsverwaltung im Zusammenhang mit Vergütung gab´s letztens mal eine längere Abhandlung in der ZInsO. Kann aber leider nicht gucken in welcher. Vielleicht steht da noch was Erhellendes drin.

    Und zur Beteiligung des IV an Verwertungsunternehmen, Archivierungsunternehmen usw. kann ich nur sagen, dass mir das immer wieder Bauchschmerzen macht. Letztlich wird man es aber akzeptieren müssen, wenn nichts Unübliches vereinbart wird.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Natürlich kann und muss der Insolvenzverwalter generell Vereinbarungen zu Lasten der Masse schließen. Man denke nur an Betriebsfortführungen etc. Die Grenze ist die Insolvenzzweckwidrigkeit.

    Warum hast Du bei Archivierungs- und Buchhaltungskosten Bauchschmerzen. So lange die Vereinbarung transparent gemacht wird und einem Drittvergleich zugänglich ist :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Natürlich kann und muss der Insolvenzverwalter generell Vereinbarungen zu Lasten der Masse schließen. Man denke nur an Betriebsfortführungen etc. Die Grenze ist die Insolvenzzweckwidrigkeit.

    Warum hast Du bei Archivierungs- und Buchhaltungskosten Bauchschmerzen. So lange die Vereinbarung transparent gemacht wird und einem Drittvergleich zugänglich ist :gruebel:.


    Üblicherweise sollte er Vereinbarungen zu Gunsten der Masse schließen, meine ich. Jedenfalls in dieser Konstellation. Du willst also sagen, dass der IV hier korrekt handelt?

    Ich habe immer Bauchschmerzen, wenn ein Verwalter in zu vielen anderen Unternehmen mit drin hängt, mit denen er ständig zusammenarbeitet. Ich schrieb ja bereits, dass es in Ordnung ist, wenn nichts Unübliches vereinbart wird. Jeder Verwalter hat ja auch seinen Verwerter, mit dem er regelmäßig zusammenarbeitet. Das beanstande ich ja auch nicht, wenn alles transparent ist. Trotzdem finde ich, dass es ein G´schmäckle hat, wenn ein Insolvenzverwalter in allen beteiligten Drittunternehmen seine Finger drin hat. Hängt aber vielleicht auch davon ab, wie der Verwalter sonst so ist. Uns ist hier so ein Verwalter mal um die Ohren geflogen, vielleicht bin ich auch deshalb etwas negativ eingestellt.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Jetzt nur noch mal für mein Verständnis: Es wurden Mieten eingezogen, Nebenkosten abgerechnet, alles wie man das bei Mieten so macht. Dann kehrt der Verwalter am Ende 90 % der Einnahmen (unter Berücksichtigung der Ausgaben hoffe ich doch) an den Absonderungsgläubiger aus. Er selbst entnimmt sich einfach mal 10 % der Einnahmen plus Mwst. Auf welcher Grundlage? Der Absonderungsgläubiger kann ja schlecht mit dem IV Vereinbarungen zu Lasten der Masse treffen. Zu kalten Zwangsverwaltung im Zusammenhang mit Vergütung gab´s letztens mal eine längere Abhandlung in der ZInsO. Kann aber leider nicht gucken in welcher. Vielleicht steht da noch was Erhellendes drin.

    Und zur Beteiligung des IV an Verwertungsunternehmen, Archivierungsunternehmen usw. kann ich nur sagen, dass mir das immer wieder Bauchschmerzen macht. Letztlich wird man es aber akzeptieren müssen, wenn nichts Unübliches vereinbart wird.

    1. Die Grundlage für die 10 % Vergütung ist nicht wirklich nachvollziehbar. Der Verwalter meint, dass das mit dem Gläubiger ausgehandelt worden ist. Was schriftliches habe ich nicht.

    2. Die Einschaltung von Dienstleistern wie Steuerberatern, Verwertern und Archivierern bereitet mir in der Tat auch oft Bauchschmerzen. Gerade Verwerter und Archivierer stehen oft in einem engen Verhältnis zum IV. Das Problem der Abhängigkeit und eine gewisse Undurchsichtigkeit ist nunmal gegeben. Es kommt auch oft vor, dass die Person, die Zuarbeiten zum Gutachten leistet, gleichzeitig der Verwerter ist. Manchmal fällt es nicht gleich auf, weil es sich z.B. um eine GmbH handelt und die Gesellschafter nicht bekannt sind. Am liebsten sind mir die Fälle, bei denen unabhängige Dienstleister mitwirken. Anderenfalls versuche ich über die Gesamtbetrachtung Einfluss auf die "Gesamt"vergütung zu nehmen. Bei Archivierungen natürlich nicht. Hier werde ich in Zukunft darauf achten, dass sich die lfd. Meter reduzieren.

  • Bei Archivierungen natürlich nicht. Hier werde ich in Zukunft darauf achten, dass sich die lfd. Meter reduzieren.

    Machst Du dann mit dem Zollstock eine Inspektion im Archiv und weist darauf hin, dass die Ordner noch etwas enger zusammengerückt werden können?

    *scnr*

  • Bei Archivierungen natürlich nicht. Hier werde ich in Zukunft darauf achten, dass sich die lfd. Meter reduzieren.

    Machst Du dann mit dem Zollstock eine Inspektion im Archiv und weist darauf hin, dass die Ordner noch etwas enger zusammengerückt werden können? *scnr*



    Siehe LFdC # 20

    ... und ne Inspektion mit Zollstock würde ich sehr gerne mal machen;)

  • . Hatte ich schon erwähnt, dass die Verwertungs-GmbH, welche hier auch beteiligt war, dem IV gehört? Man, man, man -der normale Wahnsinn bei den Schlussrechnungen.

    Ist der Verwalter Mitglied des VID? Dann § 8 der Berufsgrundsätze. Grundsätzlich ist aber die Entscheidung des BGH vom 24.01.1991, IX ZR 250/89, zu beachten.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • 2. Die Einschaltung von Dienstleistern wie Steuerberatern, Verwertern und Archivierern bereitet mir in der Tat auch oft Bauchschmerzen. Gerade Verwerter und Archivierer stehen oft in einem engen Verhältnis zum IV. Das Problem der Abhängigkeit und eine gewisse Undurchsichtigkeit ist nunmal gegeben. Es kommt auch oft vor, dass die Person, die Zuarbeiten zum Gutachten leistet, gleichzeitig der Verwerter ist. Manchmal fällt es nicht gleich auf, weil es sich z.B. um eine GmbH handelt und die Gesellschafter nicht bekannt sind. Am liebsten sind mir die Fälle, bei denen unabhängige Dienstleister mitwirken. Anderenfalls versuche ich über die Gesamtbetrachtung Einfluss auf die "Gesamt"vergütung zu nehmen. Bei Archivierungen natürlich nicht. Hier werde ich in Zukunft darauf achten, dass sich die lfd. Meter reduzieren.

    Hatten auch schonmal einen IV, der die komplette Insolvenzgeldanmeldung vom Personalbüro des Schuldners hat erstellen lassen, was ihn aber dann nicht davon abgehalten hat, denselben Vorgang über seine eigene Steuerkanzlei abzurechnen und zu guter Letzt noch einen 35% Vergütungszuschlag für sich selbst für die Insolvenzgeldbearbeitung zu verlangen. Wohlgemerkt: nur Insolvenzgeldbearbeitung - die Vorfinanzierung war dann nochmal 20% als vorl. IV wert, und weitere 35% bei der ersten Abschlagsanforderung als IV.:mad: Wohlgemerkt nur Insolvenzgeld - Kurzarbeitergeld erforderte weiter 25% Zuschlag. Hochgerechnet wird die alleine die Vergütung für Bearbeitung und Vorfinanzierung höher als die gesamte ans Personal ausgezahlte Summe zusammen!!! :teufel:

    Auf unsere Frage an den Rpfl, wie denn sowohl der vorl. IV als auch als endgültiger IV jeweils durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung in diesem Maße belastet werden konnte, gab mir der Rpfl die Auskunft, es habe sich ja vorerst nur um eine Abschlagsanforderung gehandelt und ich solle mir um so etwas keinen Kopf machen, das werde ja noch alles geprüft - wobei im Antwortschreiben zum Vorschuß bereits die Formulierung enthalten war: "die Zuschläge sind nicht zu beanstanden und werden antragsgemäß bewilligt..."

  • Auf unsere Frage an den Rpfl, wie denn sowohl der vorl. IV als auch als endgültiger IV jeweils durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung in diesem Maße belastet werden konnte, gab mir der Rpfl die Auskunft, es habe sich ja vorerst nur um eine Abschlagsanforderung gehandelt und ich solle mir um so etwas keinen Kopf machen, das werde ja noch alles geprüft - wobei im Antwortschreiben zum Vorschuß bereits die Formulierung enthalten war: "die Zuschläge sind nicht zu beanstanden und werden antragsgemäß bewilligt..."

    Der vorl. Insolvenzverwalter beschäftigt sich mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der Insolvenzverwalter mit der Insolvenzgeldbescheinigung.

    Und was auf dem Vorschussbeschluss steht, ist sowieso egal, da es hiergegen kein Rechtsmittel gibt.

    Wie man Zuschläge "bewilligen" kann, habe ich auch noch nie verstanden: ich beantrage keine Zuschläge, ich beantrage eine Vergütung. Wie diese sich zusammensetzt, steht doch auf einem völlig anderen Blatt. Demnächst wird auch noch die Berechnungsgrundlage "bewilligt"...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Üblicherweise sollte er Vereinbarungen zu Gunsten der Masse schließen, meine ich. Jedenfalls in dieser Konstellation. Du willst also sagen, dass der IV hier korrekt handelt?

    Es ging mir nicht um die konkrete Sache. Ich wollte deutlich machen, dass es in der Natur der Sache liegt, auch Verträge zu Lasten der Insolvenzmasse zu schließen. Wenn ich keinen gewerblichen Arbeitsvertrag zu Lasten der Masse schließe, werde ich keine Betriebsfortführung hinbekommen.

    Am liebsten sind mir die Fälle, bei denen unabhängige Dienstleister mitwirken

    Wer ist schon wirklich unabhängig. Selbst wenn ein Insolvenzverwalter an den Dienstleistern nicht beteiligt ist, dann wird sich irgendwann ein engeres zwischenmenschliches Verhältnis herausbilden. Wir sind alle nur Menschen. Das würde bedeuten, dass alle Dienstleister spätestens nach der dritten Beauftragung verschlissen sein müssen. Na gute Nacht.

    Im Übrigen finde ich, dass man - statt die Festmeter Akten zu hinterfragen - mal ganz andre Dinge hinterfragen muss. Innerhalb kurzer Zeit zwei Fälle, die ich auf Gläubigerseite begleite. Da passieren Sachen :eek: :eek: :eek:. Aber der zuständige Rechtspfleger schreibt immer nur: Insolvenzverwalter ist bekannt und bewährt. [p.s. Spielt far far away von meinen üblichen Zuständigkeitsbereichen, dürfte also niemand der hier Anwesenden zuständig sein.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es kommt auch oft vor, dass die Person, die Zuarbeiten zum Gutachten leistet, gleichzeitig der Verwerter ist

    Wo soll ich das ein Potential ergeben. Klar ist er das, weil in mein Gutachten erstens realistische Werte rein sollen. Und ich meinem Verwerter, wenn er schon bei der Begutachtung falsch gelegen hat, später ordentlich die Leviten lesen werde. Ich erwarte nämlich, dass er mindestens den Wert erzielt, den er mir für mein Gutachten genannt hat. Sonst gibt es :box:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wer ist schon wirklich unabhängig. Selbst wenn ein Insolvenzverwalter an den Dienstleistern nicht beteiligt ist, dann wird sich irgendwann ein engeres zwischenmenschliches Verhältnis herausbilden. Wir sind alle nur Menschen. Das würde bedeuten, dass alle Dienstleister spätestens nach der dritten Beauftragung verschlissen sein müssen. Na gute Nacht.

    Nach der Logik wären auch Richter/Rechtspfleger einerseits und Insolvenzverwalter andererseits irgendwann verschlissen :eek:, denn da man jedenfalls bei reiner Inso-Tätigkeit mit einem sehr überschaubaren Personenkreis zu tun hat, ist der Umgang auch ein anderer als in Gebieten, bei denen die Zahl der Anwälte, mit denen man zu tun haben kann, durch die Gesamtzahl zugelassener Anwälte begrenzt ist. ;)

    Im Übrigen finde ich, dass man - statt die Festmeter Akten zu hinterfragen - mal ganz andre Dinge hinterfragen muss. Innerhalb kurzer Zeit zwei Fälle, die ich auf Gläubigerseite begleite. Da passieren Sachen :eek: :eek: :eek:. Aber der zuständige Rechtspfleger schreibt immer nur: Insolvenzverwalter ist bekannt und bewährt. [p.s. Spielt far far away von meinen üblichen Zuständigkeitsbereichen, dürfte also niemand der hier Anwesenden zuständig sein.]

    Was ist Stimmrechte suchen, sofern nicht in ausreichender Zahl vorhanden, und eine Gläubigerversammlung beantragen (§§ 75 Abs. 1 Nrn. 3, 4 i.V.m. 59 Abs. 1 InsO)?

    Wo soll ich das ein Potential ergeben. Klar ist er das, weil in mein Gutachten erstens realistische Werte rein sollen. Und ich meinem Verwerter, wenn er schon bei der Begutachtung falsch gelegen hat, später ordentlich die Leviten lesen werde. [...]

    Und deshalb kann man auch nicht erwarten, dass erstmal eine "Ausschreibung" gemacht wird, welcher Verwerter denn verwerten darf. Wenn der Verwalter regelmäßig einen Verwerter hat, bei dem alles funktioniert, wäre es abwegig, wenn dann auf einmal ein anderer genommen werden soll, weil es theoretisch irgendwie fragwürdig sein könnte, wenn immer derselbe Verwerter genommen wird.

  • ...

    Wo soll ich das ein Potential ergeben. Klar ist er das, weil in mein Gutachten erstens realistische Werte rein sollen. Und ich meinem Verwerter, wenn er schon bei der Begutachtung falsch gelegen hat, später ordentlich die Leviten lesen werde. [...]

    Und deshalb kann man auch nicht erwarten, dass erstmal eine "Ausschreibung" gemacht wird, welcher Verwerter denn verwerten darf. Wenn der Verwalter regelmäßig einen Verwerter hat, bei dem alles funktioniert, wäre es abwegig, wenn dann auf einmal ein anderer genommen werden soll, weil es theoretisch irgendwie fragwürdig sein könnte, wenn immer derselbe Verwerter genommen wird.

    Nach mehreren Jahren Tätigkeit in der Korruptionsabteilung einer Staatsanwaltschaft halte ich das für fraglich. Ich habe dort zwei Dinge gelernt:

    a) Es gibt keine Untergrenze für menschliche Gier: Mancher ist schon für weniger als 5 Euro Zuwendung bereit, sich nicht mehr korrekt zu verhalten (meine kleinste belegbare Zuwendung waren so um die 1,50 Euro - bei einem Arzt, der dafür bereitwillig seine Patienten auf ein Medikament eines Konkurrenten umstellte
    b) Ob es zu Korruptionshandlungen kommt, ist Typfrage. Es gibt Menschen, die sind und bleiben weitgehend unbestechlich, während andere leichter vom Weg abkommen. Wer sonst schon leichter vom Weg abkommt, der neigt nicht selten auch dazu, bei der Zuwendungsfrage offener zu sein.

    Ausgehend von diesen Parametern würde ich bei einem Insolvenzverwalter, der schon Schwierigkeiten hat, sich an die strikt kodifizierten Regelungen der InsO zu halten, eher mal zu einem anderen Verwerter raten, um die Gefahr von erkenntnisleitenden bzw. Auftragsvergabe-leitenden Zuwendungen zu minimieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • @ AndreasH:
    Das nennt man berufsbedingte selektive Wahrnehmung.

    Für Ärzte gibt es nur kranke Menschen, für uns Insolvenzverwalter nur tote Unternehmen und für Dich nur Korrupte. Weil wir die gesunden Menschen, die boomende Wirtschaft und die ganzen redlichen Bürger niemals zu Gesicht bekommen. Das habe ich mal auf einem Medizin(rechts)seminar gelernt. Da ging es um die Stellung von Diagnosen. Der Intensivmediziner sieht sofort immer den Herzinfarkt, der Hausarzt denkt da globaler.

    Ich will Dir nicht absprechen, dass es viel zu viele Leute / Insolvenzverwalter / Ärzte / Beamte .... gibt, die den Hals nicht vollkriegen. Aber gegen krimminelle Energie und den menschlichen Erfindungsreichtum ist man aber auch nie gefeit.

    p.s. Wonach hat sich denn der Arzt strafbar gemacht? Muss ich jetzt Bedenken haben, wenn ich jemanden zum Wechsel des Steuerberaters rate und dafür ein Leberkäslabla von meinem Spezi zugesteckt bekomme :eek:?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Natürlich bin auch ich Opfer berufsbedingter selektiver Wahrnehmung. Das ändert aber nichts daran, dass in verschiedenen Verfahren, die ich geführt oder an denen ich mitgewirkt habe, nicht nur hunderte, sondern tausende von Ärzten bundesweit belegbar von verschiedenen Zuwendungen mehr oder weniger kleinen oder großen Umfangs profitiert haben. Daneben gab es dann noch Dutzende Mitarbeiter verschiedener staatlicher/städtischer Ämter, viele Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen ...

    Bis zu meiner damaligen Tätigkeit habe ich mir gar nicht vorstellen können, wie verbreitet bestimmte Strukturen sind. Und leider hat sich in zu vielen Fällen herausgestellt, dass die Kombination des Zugriffs auf fremdes Vermögen plus geringe Aufsicht eine sehr erhebliche Lockwirkung haben.

    Nur ein paar Beispiele: Es gab alleine im hiesigen Stadtgebiet Dutzende Hausverwalter, die für ihre WEGs Mineralöl bei einem bestimmten Mineralölhändler bezogen haben, den vom Händler gewährten Rabatt (ca. 1 Pfennig pro Liter) aber in die eigene Tasche gesteckt haben. Teils ganz offen, teils verbrämt mit angeblichen Gegenleistungen des Verwalters wie etwa, dass der Verwalter dafür sorgt, dass der Lieferant tatsächlich Zugang zum Tank erhält. Sehr viele der bundesweit tätigen Unternehmen, die Kunden bei der Schaltung von Annoncen oder sonstigen Werbemitteln beraten haben (u.a. die damaligen Marktführer), haben sich von bestimmten Fernsehsendern dafür bezahlen lassen, dass die Kunden gerade zu ihnen gelotst werden. Bei den Fernsehsendern wurden dafür unter anderem Bussgelder in Multimillionenhöhe (insgesamt dreistellige Zahl vor den sechs Nullern) verhängt. Schulfotografen haben dafür bezahlt, an Schulen für die jährlichen Fotografien herangezogen zu werden. ... Über die in der Presse weidlich ausgebreiteten Strukturen bei manchen DAX-Konzernen braucht man gar nicht zu reden. Ich denke immer gerne an den Mitarbeiter eines solchen Unternehmens (über den auch in der Presse berichtet wurde, daher kann ich das erwähnen), der sich wegen des ständigen Tragens schwerer Geldkoffer ein Rückenleiden zugezogen hat. Ein Verantwortlicher eines im Gesundheitswesen tätigen Unternehmens, das sich auf den lebenswichtigen roten Stoff spezialisiert hatte, den jeder Mensch mit sich trägt, hat das Bestechungsbegehren eines Lieferanten abgelehnt - nicht weil er unbestechlich war, sondern weil er schon anderweitig bestochen gewesen sein soll. Überliefert wird folgender Wortlaut dazu: Ich sage dir schon, wann du zum Handkuss zugelassen wirst.

    Also: Berufsspezifische Verbildung bei mir: Ja sicher. Ist deswegen eine gewisse Vorsicht bei Konstellationen, wo einer dauerhaft vom anderen Aufträge erwartet und auch erhält fehl am Platz, zumal wenn der Auftragsvergebende mit fremdem Geld arbeitet?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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