Egal welche Liste oder Aufgabenabarbeitung vorgelegt wird, sie ist schlussendlich nicht prüfbar. Plausibel kann ich jede Liste gestalten wenn ich will.
Ok, dann ist wenigstens die Verantwortung an der richtigen Stelle, wenn was nicht stimmt.
Aber vielleicht kommen wir ja so weit, dass dem IV direkt bei Beginn ein Schlussrechnungsprüfer an die Seite gestellt wird...das wäre doch mal plausibel ;-). Kostentechnisch habe ich das natürlich noch nicht durchdacht ;-)..
Spüre ich da eine gewisse Unzufriedenheit, dass man erklären soll, wie man das anvertraute Geld verwendet?
Ich bleibe dabei - die Gläubiger sollen ihren Einfluss geltend machen und zwar am Anfang des Verfahrens.
Im Übrigen sieht die Praxis der Gläubigeraktivität leider anders aus.