In meiner Akte liegt mir ein Antrag sowie eine Bewilligung auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 1/2 Flur 3 (gebucht in Bl. 2) vor.
Das dienende Grundstück ist gebucht in Bl. 1.
Das Flurstück 1/2 Flur 3 ist unter der BV Nr. 7 eingetragen. Das unter BV Nr. 7 gebuchte Grundstück besteht insgesamt aus 5 Flurstücken (u. a. das Flurstück 1/2 Flur 3).
Ich tue mich nun schwer mit der Eintragung des Rechts
Meiner Ansicht nach benötige ich einen Antrag auf Verselbstständigung des Flurstücks 1/2 der Flur 3. Dann könnte ich auch die Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer Blatt 2, Bestandsverzeichnis Nr. 8 (Nr. unter der das Flurstück nun verselbstständigt wurde) eintragen oder sehe ich das falsch?
Hat jemand einen Beleg, aus dem sich ergibt, dass das Flurstück zu verselbstständigen ist oder folgt dies einfach daraus, dass eine Grunddienstbarkeit nur zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks erfolgen kann und somit nicht zu Gunsten eines Flurstücks?
Danke schon einmal im Voraus für eure Rückmeldungen