Folgendes Problem:
Es soll eine Grunddienstbarkeit für ein herrschendes Grundstück (A) eingetragen werden welches aus drei Flurstücken besteht. Alle drei Flurstücke sind begünstigt.
Des Weiteren soll das Recht für drei (B,C,D) weitere herrschende Grundstücke eingetragen werden, welche aus jeweils einem Grundstück bestehen. Die Eigentümer sind jeweils die Gleichen.
Zum Berechtigungsverhältnis sind keine Angaben in der Bewilligung enthalten. Kann zu Gunsten von A die Eintragung erfolgen unter Angabe aller Flurstücke?. Bedarf es des Gemeinschaftsverhältnisses? Wird im Forum bejaht. Hinzu kommt jedoch:
Die Eigentümer stellten einen - späteren - Antrag auf Vereinigung von B,C und D und danach die Zuschreibung dieses Grundstücks zu dem mit einer Grundschuld belasteten Grundstück A. Sodann ist die Verschmelzung von A,B,C und D beabsichtigt. Alle Grenzen laut Karte aneinander Steht hier das mangende Berechtigungsverhältnis entgegen?
Eine Verwirrungsgefahr besteht wohl nicht