Guten Morgen allerseits!
Gerade schlage ich mich mit einem ungewöhnlichen Sachverhalt herum, bei dem ich nicht weiss, wie ich weiter (und richtig) vorgehen soll:
Das L-Verfahren wurde im Jahr 2012 aufgehoben - allerdings mit der Ermächtigung für den ZV, den im Objekt vorliegenden Wasserschaden gegenüber der Versicherung zu verfolgen und geltend zu machen.
Nunmehr teilte der ZV, dass hieraus ein größerer Geldbetrag in die Masse geflossen sei, weshalb er die Aufstellung eines Teilungsplans anregt.
Zwischenzeitlich ist allerdings das Eigentum an dem betroffenen Grundstück auf eine andere Person übertragen, die Rechte in Abt. III (sowie der L-Vermerk) wurden gelöscht.
Kann ich nun den Rechtszustand z.Zt. der (tlw.) Verfahrensaufhebung dem Teilungsplan zu Grunde legen?