...Ich kam auf die Problematik durch einen Deutschlandfunk-Beitrag,...
Wenn man nach kurzem Überfliegen schon Sätze wie "Berufsbetreuer sind erheblich teurer, weil sie bis zu 44 Euro pro Stunde kosten können. Während die ehrenamtlichen Betreuer eine Aufwandsentschädigung von 323 Euro pro Jahr bekommen" oder "Wohlhabende - und das ist nach dem Betreuungsrecht jeder, der mehr als 25.000 Euro auf dem Konto hat - zahlen alles aus eigener Tasche. Auch wenn sie nicht um die Betreuung gebeten haben." liest kann man es direkt wieder sein lassen.
Berufsbetreuer bekommen sicherlich maximal bis zu 44€ die Stunde. Viele BB bekommen aber auch nur 33,50€ oder 27,00€. Zudem sollte auch gesagt werden, wieviel Stunden diese nach VBVG abrechnen dürfen und dass diese Stundenanzahlen bei problematischen Verfahren sicherlich nicht ausreichen..
Darüberhinaus zählt die 25.000€ Grenze auch nur für die Verfahrenskosten (unter Abzug der Verbindlichkeiten). Das hat nichts mit der Grenze ob ein BB nach vermögend oder mittellos abrechnen darf und wer diese Kosten zahlt zu tun.
"Die Betreuer müssen dem Gericht zwar auf Verlangen Berichte vorlegen. Aber dann können die Konten schon aufgelöst, und das Haus schon verkauft sein." Achso? Wozu waren dann nochmal gleiche diese betreuungsgerichtlichen Genehmigungen?