nachlassgericht untätig


  • EL im EU-Ausland verstorben; gemeldet in der BRD; ausländische Sterbeurkunde nebst Vermerk des BRD-Standesamtes, dass die - auch ohne Überbegläubigung- in Ordung ist.
    Bürgerin spricht bei dem für den Meldewohnsitz zuständigen Nachlassgericht vor,

    Wenn er doch in der BRD wohnhaft ist (und ggfls. nur im Auslandverstorben ist/im Urlaub), dann bin ich als Wohnsitzgericht zuständig und nicht Berlin.
    Hier müsste erst geklärt werden ob der Auslandsaufenthalt dauerhaft ist/war.

    Grundsätzlich sollte jedoch eine Belehrung durch das Nachlassgericht folgen, warum man nicht zuständig sei und wohin sich der Antragsteller wenden soll.


  • EL im EU-Ausland verstorben; gemeldet in der BRD; ausländische Sterbeurkunde nebst Vermerk des BRD-Standesamtes, dass die - auch ohne Überbegläubigung- in Ordung ist.
    Bürgerin spricht bei dem für den Meldewohnsitz zuständigen Nachlassgericht vor,

    Wenn er doch in der BRD wohnhaft ist (und ggfls. nur im Auslandverstorben ist/im Urlaub), dann bin ich als Wohnsitzgericht zuständig und nicht Berlin.
    Hier müsste erst geklärt werden ob der Auslandsaufenthalt dauerhaft ist/war.

    Grundsätzlich sollte jedoch eine Belehrung durch das Nachlassgericht folgen, warum man nicht zuständig sei und wohin sich der Antragsteller wenden soll.


    sehe ich schon die ganze Zeit genauso. Verstehe auch die Vorposter nicht.

  • Wenn er doch in der BRD wohnhaft ist (und ggfls. nur im Auslandverstorben ist/im Urlaub), dann bin ich als Wohnsitzgericht zuständig und nicht Berlin.
    Hier müsste erst geklärt werden ob der Auslandsaufenthalt dauerhaft ist/war.


    Der TE hat doch inzwischen klargestellt,

    dass der EL wohl schon länger im Ausland lebte.


    Bislang ist auch nicht mitgeteilt, welches Anliegen genau die Bürgerin beim Gericht hatte. Wenn sie eine Tätigkeit von Amts wegen erwartet hat, für die das Gericht keinen Anlass sah, war eben nichts zu veranlassen.

  • Es ist belanglos, dass der Erblasser in der BRD gemeldet ist. Es geht um den letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, da kann die Meldeadresse allenfalls ein Indiz sein. Da aber, wie bereits geschildert, der letzte Aufenthalt länger im Ausland war, liegen die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des AG Schöneberg vor.

  • Und wie erfolgt nun das "einem Dienstleister" gerechtwerdende Antragsverfahren?

    Antrag aufnehmen und dann an AG Schöneberg weiterleiten oder Antragsteller mir nichts Dir nichts aus dem Gericht werfen?

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  • Und wie erfolgt nun das "einem Dienstleister" gerechtwerdende Antragsverfahren?

    Antrag aufnehmen und dann an AG Schöneberg weiterleiten oder Antragsteller mir nichts Dir nichts aus dem Gericht werfen?

    ;) schick ihn zu 'nem Notar. Der ist bundesweit "zuständig". Und an den wird der Antrag durch das Amtsgericht Schöneberg auch nicht zurückverwiesen.

  • Der Meldewohnsitz des EL gibt ja im Grunde schon vor, wohin die Sache von Schöneberg abgegeben werden wird. Da werden die sich sogar die Arbeit mit dem Dart und der Karte sparen...

    Insofern braucht sich das NLG keine Hoffnung machen, um die Sache herumzukommen. Wenn die Person also tatsächlich einen konkreten Antrag stellen wollte, hat man sich dadurch nichts gespart (abgesehen davon, dass der Wunsch, der unvermeidliche Abgabe durch Schöneberg vermeiden zu wollen, kein Grund ist, einen ASt. wegzuschicken).

  • Der Meldewohnsitz des EL gibt ja im Grunde schon vor, wohin die Sache von Schöneberg abgegeben werden wird. Da werden die sich sogar die Arbeit mit dem Dart und der Karte sparen...

    Insofern braucht sich das NLG keine Hoffnung machen, um die Sache herumzukommen. Wenn die Person also tatsächlich einen konkreten Antrag stellen wollte, hat man sich dadurch nichts gespart (abgesehen davon, dass der Wunsch, der unvermeidliche Abgabe durch Schöneberg vermeiden zu wollen, kein Grund ist, einen ASt. wegzuschicken).

    Verweist Schöneberg nicht dorthin, wo Nachlassgegenstände sind? Z.B. Grundstücke oder Bankforderungen?

  • Verweist Schöneberg nicht dorthin, wo Nachlassgegenstände sind? Z.B. Grundstücke oder Bankforderungen?

    Wenn es geht, ja. Aber vorliegend ist nicht von Vermögen im Inland die Rede. Und ich bezweifle, dass man sich in Schöneberg die Mühe machen wird, danach zu suchen, wenn man schon etwas anderes als "wichtigen Grund" finden kann.

  • Verweist Schöneberg nicht dorthin, wo Nachlassgegenstände sind? Z.B. Grundstücke oder Bankforderungen?

    Wenn es geht, ja. Aber vorliegend ist nicht von Vermögen im Inland die Rede. Und ich bezweifle, dass man sich in Schöneberg die Mühe machen wird, danach zu suchen, wenn man schon etwas anderes als "wichtigen Grund" finden kann.

    Wieso dann Erbschein, wenn es nichts zu vererben gibt? Wahrscheinlich gibt's doch etwas in Deutschland, für das man den Erbschein braucht.

    Der deutsche Erbschein greift in Frankreich nicht. Die wenden das Erbrecht am Domizil an und das ist auf keinen Fall das deutsche Erbrecht. der deutsche Erbschein wäre somit vergeblich beantragt und erteilt. Außer Spesen ...

  • Bislang ist nicht ausdrücklich von einem ES-Antrag die Rede. Die Angaben sind da eher Vage.

    Ja, denn der Sachverhaltsnachschlag in #13 war leider nicht so ergiebig.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Bislang steht nur fest, dass eine "Bürgerin" div. Unterlagen bei einem Nachlassgericht abgeben wollte und dieses sich weigerte, die anzunehmen.

    Und deshalb wurde ein Thread gestartet, der in sich schon die Verurteilung des NG enthält und bis jetzt ist wirklich überhaupt nichts erkennbar, was das bestätigt. Sorry, aber das ist Blöd-Niveau :mad:

  • Bislang steht nur fest, dass eine "Bürgerin" div. Unterlagen bei einem Nachlassgericht abgeben wollte und dieses sich weigerte, die anzunehmen.

    Und deshalb wurde ein Thread gestartet, der in sich schon die Verurteilung des NG enthält und bis jetzt ist wirklich überhaupt nichts erkennbar, was das bestätigt. Sorry, aber das ist Blöd-Niveau :mad:

    :daumenrau Ganz meine Meinung!

  • zunächst mal herzlichen Dank,
    auch für Blöd-nieveau und reißerisch.

    In einem Fall stürzt sich das Nachlassgericht nach Kenntnis des Todesfalles auf Auskünfte "vermeintlicher" Erben mit enger Fristsetzung im anderen Fall interessiert es sich null dafür.
    Aber egal, scheint wohl so etwas wie "sowohl-als-auch" und schaumermal ob wir zeit oder lust haben zu sein.
    Ist irgendwie "blöd", aber die Nivevausteuerung ist nicht meine !
    ich nehm die Sache jetzt in die Hand, und dann läuft das schon.

    herzlichen Dank und schönes Fest

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Freut mich, dass wir dir aufgrund des unkonkreten Sachverhaltvortrages dennoch mit unseren Spekulationen helfen konnten. Nein du brauchst dich echt nicht zu bedanken, denn das ist nicht üblich. Wir sind schließlich freiwillig hier. Alle.

    Aber was nun wirklich SV war oder was du nun selbst in die Hand nehmen willst, würde mich dann doch interessieren.

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  • Sachverhalt hin oder her: es wird nun über Notar ein Erbschein beantragt, es wird sodann das Zuständigkeits-ping-pong der Gerichte abgewartet, und gglfs. dann die Anfechtung der Annahme über den Notar erklärt werden (der Kontakt mit den Nachlassgerichten unmittelbar scheint wenig sinnvoll). Aber die Beantragung eines Gläubigeraufgebotsverfahrens bereite ich grad vor, mal schauen, ob sich ein Gericht damit befassen mag :D

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  • ...jetzt wird es völlig undurchschaubar....merkst du nicht, dass du einen absolut unvollständigen SV eingestellt hast?

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  • 1. Ich glaub nich´t, dass def hier noch mehr schreibt. Er mag wohl einfach nix mehr dazu ausführen.

    2. Wann schlaft Ihr eigentlich?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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