Das JM möchte Kosten sparen und drängt deshalb auf Vernichtung der eingelagerten Lose-Blatt-Grundbücher.
Es müsste lediglich sicher gestellt werden, dass alle (auch die geschlossenen) Blätter seinerzeit eingescannt wurden (d.h. bei der Digitalisierung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfasst).
Hat schon jemand Erfahrung mit dieser Geschichte? Guten Gewissens könnte man ja nur vernichten, wenn man vorher alle Bände durchschaut... Offenbar haben schon 2 bay. GBA s vernichtet - und auch andere Bundesländer.
Kann die IT-Stelle feststellen, ob alle eingescannt wurden?
Außerdem meint der beck OHK hierzu:
"...Diese Neuregelung geht auf eine Anregung der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz zurück, die sich für die Vernichtung geschlossener und nach § 10a Abs 1 GBO erfasster Grundbücher ausgesprochen hat (BT-Drs 16/12319). Eine Aussonderung durch Vernichtung ist jedoch als massivste Form des Eingriffs in den Buchapparat abzulehnen (vgl auch generell BeckOK Hügel/Wilsch GBO § 128 Rn 10;"