Vormundwechsel bei umF wegen großer Entfernung

  • Wir erhalten häufig unbegleite minderjährige Flüchtlinge aus anderen Bezirken. Dort wurde Ihnen ein berufsmäßiger Vormund (RA) bestellt. Hier haben wir die Jugendämter bzw. Vereine als Vormund.

    Nun möchte ich die bisherigen Vormünder gerne entlassen und die hiesigen nehmen, weil sie erstens näher dran sind und zweitens für den Justizetat kostenlos arbeiten. Wenn ich daran denke, dass die derzeitigen Vormünder 150 km entfernt von ihren Mündeln sind und monatlich Kontakt halten sollen und der Staat dann dafür bezahlt, dass diese Vormünder Stunden auf der Autobahn herumfahren, kann ich darin keinen rechten Sinn erkennen.

    Die bisherigen Vormünder wollen nicht entlassen werden. Anhörungen der Mündel selbst sind ergebnislos verlaufen. Eine Rangfolge, wonach ich das örtliche Jugendamt oder den örtlichen Vereinsvorstand bestellen kann, gibt es nicht - im Gegenteil: der Einzelvormund hat ja Vorrang.

    hat jemand noch Ideen, was für einen Wechsel spricht?


  • Die bisherigen Vormünder wollen nicht entlassen werden. Anhörungen der Mündel selbst sind ergebnislos verlaufen. Eine Rangfolge, wonach ich das örtliche Jugendamt oder den örtlichen Vereinsvorstand bestellen kann, gibt es nicht - im Gegenteil: der Einzelvormund hat ja Vorrang.
    hat jemand noch Ideen, was für einen Wechsel spricht?

    Kann ich nicht unterstützen so ein Ansinnen.
    Gibt genügend Rechtsprechung , dass justizfiskalische Überlegungen keine Rolle spielen , sondern das "Mündelwohl" im Vordergrund steht.
    Die mdj. Flüchtlinge haben weiß Gott genug andere Sorgen , als sich - womöglich kurz vor deren Volljährigkeit - noch auf einen anderen Vormund umstellen zu müssen.

    Einem deswegen entlassenen Vormund könnte man nur anraten, in die Beschwerde zu gehen.

  • Mir geht es nur zum Teil um justizfiskalische Interessen. Ich kann einfach wenig Sinn darin erkennen, wenn ein junger Mensch hier am Ort A ist und sein gesetzlicher Vertreter am Ort B. Gerade bei umF-Vormundschaften ist doch am Anfang viel zu tun, das sich wohl auch nicht alles aus der Ferne regelt.

    Der RA als Vormund mag zugegeben inzwischen verwertbare Fachkenntnisse z. B. im Asylrecht haben. Die hat mein Verein, der nur umF-Vormundschaften führt, aber auch.

    Aus den mir inzwischen vorliegenden Abrechnungen sehe ich, dass der berufsmäßige Vormund etwa die Hälfte seiner Zeit auf der Autobahn verbingt.

    Ich bin der Letzte, der alles aus fiskalischer Sicht sieht, gerade bei diesen jungen Menschen, die besondere Fürsorge benötigen. Ich habe nichts gegen einen berufsmäßigen Vormund, wenn dies angebracht ist; der soll dann auch angemessen vergütet werden. Ich halte es nur für ineffizient, einen auswärtigen RA zu nehmen. Ich sehe da keinen Mehrwert für den Mündel, sondern nur exorbitant hohe Kosten für die Staatskasse. Für den Mündel ist es neutral...

    Solange es neutral ist, sehe ich keinen Raum für einen Vormundwechsel, da ein neuer Vormund ja besser für das Kindeswohl sein müsste. Aber das kann es ja auf Dauer auch nicht sein, dass der Justizfiskus die Anwälte mehrheitlich fürs Autofahren bezahlt.

  • Hallo Ivo,
    die Vormundschaft für UMF gehört meiner Erfahrung nach einfach nicht in die Hände eines Amtsvormunds. Bau Dir eine Gruppe von guten Berufsvormündern auf oder frage die externen Berufsvormünder, ob sie nicht eine Alternative vorschlagen können.

    Andererseits: Wer die UMF in den ersten Wochen begleitet hat, ist später nicht mehr austauschbar, ohne dass es Verluste gibt. Das ist schon eine sehr personenbezogene Arbeit, die in sehr kurzer Zeit geleistet werden muss. Meist sind es ja Jugendliche.

  • Ich halte es nur für ineffizient, einen auswärtigen RA zu nehmen. Ich sehe da keinen Mehrwert für den Mündel, sondern nur exorbitant hohe Kosten für die Staatskasse. Für den Mündel ist es neutral...

    Schön , dass Du nicht ( nur ) die Brille des Bezirksrevisors auf hast.
    Ist speziell in Bayern eher die Ausnahme.:daumenrau
    Ich schließe mich Moosi an.
    Besser einen auswärtigen Vormund , der sich mit der Materie auskennt , als einen hiesigen , der sich nicht auskennt.

  • Dem letzen Beitrag würde ich mich auch anschließen. Zwar ist es in der Regel für die Mündel immer günstiger, wenn die Vormünder in der Nähe greifbar sind, jedoch kann es andere Gründe, wie etwa hier geben, die gegen den Wechsel des Vormunds sprechen, etwa, wenn es um Wissen, Fähigkeiten oder bestimmte Beziehungen zum Mündel geht.

    Über diesen Satz

    Bau Dir eine Gruppe von guten Berufsvormündern auf

    :)

    musste ich allerdings schmunzeln, denn hier gibt es im Umkreis von 40-50 km nicht einen einzigen Berufsvormund. Da könnte man es höchstens mit Überzeugungsarbeit bei einem der Berufsbetreuer versuchen, die allerdings auch bestens ausgelastet sind.

  • Aus Sachsen höre ich im Bundesverband UMF auch kaum etwas über Berufsvormünder. Dort sind die UMF-Zahlen offensichtlich verschwindend gering. Einem bayrischen Rechtspfleger kann man den Hinweis durchaus geben. Wie von IVO in #1 beschrieben, gibt es kleine und große Familiengerichte mit einem entsprechenden Pool.

  • Ich glaube nun langsam auch, dass alle Rechtpfleger mit demselben Virus infiziert sind: Kosten zu minimieren, koste es was es wolle.

    Wie kann man nur auf den Gedanken kommen, einen Vormund aus Kostengründen zu entlassen?

    Entzieht Ihr Eltern auch die elterliche Sorge, wenn sie ihre Kinder in ein Internat in Eurem Bezirk stecken? Nein, da fallen ja keine Kosten für die Staatskasse an.

    Zu diesem Ansinnen kann ich nur sagen: oh Ihr armen, nein sogar armseligen Sparmeisterlein.

  • Zu diesem Ansinnen kann ich nur sagen: oh Ihr armen, nein sogar armseligen Sparmeisterlein.

    Dir auch fröhliche Weihnachten.

    Es gibt gute Gründe, weshalb ein Vormund auch räumlich in der Nähe des Mündels sein sollte. Die Vormundschaft wird nun einmal persönlich geführt - selbst das Jugendamt als Vormund schickt nicht mal Mayer und mal Müller los, sondern auch dort gibt es genau einen Ansprechpartner für den Minderjährigen.

    Darüber sollte man nicht vergessen, dass die räumliche Nähe nur eines von etlichen Kriterien ist. So fehlt bei der hier gestellten Frage die Information darüber, wie lange die Vormundschaften für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge schon laufen und wie alt diese Mündel sind. Das eine ist wichtig, um einzuschätzen, inwieweit eine persönliche Bindung zwischen Mündel und Vormund besteht und wie tief der Vormund schon in die Klärung etwa der asylrechtlichen Fragen vorgedrungen ist; das andere für die Frage, wie viel persönliche Ansprache noch nötig ist oder wie viele Fragen sich auch telefonisch oder via Internet klären lassen, aber auch für die Kürze der Dauer bis zur Volljährigkeit.

    Im Ergebnis bin ich also bei Steinkauz: Maßgeblich ist ausschließlich das Mündelwohl.

  • Beim Mündelwohl bin ich bei dir. Für den Treadstarter war aber das kostenlose Arbeiten für den Justizsenat genau so wichtig, wie die örtliche Nähe zwischen Vormund und Mündel. Das Wohl des Mündels findet man nirgends. Im Gegenteil: der Rechtspfleger würde die kostenlose Behörde sogar einer natürlichen Person vorziehen. Entgegen dem Gesetzeswortlaut. Und auch örtliche Ferne muss dem Mündelwohl nicht widersprechen. Auch die Mündel wollen nach Anhörung keinen Wechsel. Und dennoch will der Rechtspfleger den Wechsel. Und sucht nach Gründen. Nur wegen den Kosten, die auf der Autobahn verfahren werden. Ich sag nur: fröhliche Wehnachten.

  • Der günstigste Vormund ist noch immer der ehrenamtliche, also etwa Verwandte - die man ja auch bestellen sollte, und zwar nicht aus Kostengründen.
    Ansonsten sehe ich keinen großen Unterschied zwischen einem Berufsvormund und einem Vormund vom Jugendamt, Kostet beides den Steuerzahler so einiges, worauf wir natürlich keine Rücksicht zu nehmen haben, aber ich würde nicht sagen, dass ein Berufsvormund mehr kostet als einer vom Jugendamt, sodass das bestimmt auch kein Grund sein wird.

  • Beim Mündelwohl bin ich bei dir. Für den Treadstarter war aber das kostenlose Arbeiten für den Justizsenat genau so wichtig, wie die örtliche Nähe zwischen Vormund und Mündel. Das Wohl des Mündels findet man nirgends. Im Gegenteil: der Rechtspfleger würde die kostenlose Behörde sogar einer natürlichen Person vorziehen. Entgegen dem Gesetzeswortlaut.


    Wie Steinkauz schon schrieb, einen Vorrang des Berufsvormundes gegenüber einer Amtsvormundschaft besteht nicht.

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