Wir erhalten häufig unbegleite minderjährige Flüchtlinge aus anderen Bezirken. Dort wurde Ihnen ein berufsmäßiger Vormund (RA) bestellt. Hier haben wir die Jugendämter bzw. Vereine als Vormund.
Nun möchte ich die bisherigen Vormünder gerne entlassen und die hiesigen nehmen, weil sie erstens näher dran sind und zweitens für den Justizetat kostenlos arbeiten. Wenn ich daran denke, dass die derzeitigen Vormünder 150 km entfernt von ihren Mündeln sind und monatlich Kontakt halten sollen und der Staat dann dafür bezahlt, dass diese Vormünder Stunden auf der Autobahn herumfahren, kann ich darin keinen rechten Sinn erkennen.
Die bisherigen Vormünder wollen nicht entlassen werden. Anhörungen der Mündel selbst sind ergebnislos verlaufen. Eine Rangfolge, wonach ich das örtliche Jugendamt oder den örtlichen Vereinsvorstand bestellen kann, gibt es nicht - im Gegenteil: der Einzelvormund hat ja Vorrang.
hat jemand noch Ideen, was für einen Wechsel spricht?