Bei Forderungsanmeldungen von Gerichtskassen oä wird es manchmal kompliziert, wie seht Ihr das denn:
Es meldet an das Land NRW, vertreten durch das AG Kleve, und zwar Gerichtskosten. Die Anmeldung wird in voller Höhe zur Tabelle festgestellt.
Drei Monate später meldet das Land NRW, vertr. durch die Gerichtskasse Düsseldorf den gleichen Anspruch auch an. Wird bestritten, da ja schon (s.o.) festgestellt.
Gerichtskasse regt sich auf, droht Schadensersatzforderungen an (es gab eine 20%ige Quote).
Ist da denn überhaupt ein Schaden entstanden? Schließlich bekommt das Land NRW die volle Quote, nur eben uU der falsche Vertreter des Landes. Das Geld landet doch aber im gleichen Topf (Landeshaushalt), oder?