Land NRW, vertreten durch ...

  • Bei Forderungsanmeldungen von Gerichtskassen oä wird es manchmal kompliziert, wie seht Ihr das denn:

    Es meldet an das Land NRW, vertreten durch das AG Kleve, und zwar Gerichtskosten. Die Anmeldung wird in voller Höhe zur Tabelle festgestellt.

    Drei Monate später meldet das Land NRW, vertr. durch die Gerichtskasse Düsseldorf den gleichen Anspruch auch an. Wird bestritten, da ja schon (s.o.) festgestellt.

    Gerichtskasse regt sich auf, droht Schadensersatzforderungen an (es gab eine 20%ige Quote).

    Ist da denn überhaupt ein Schaden entstanden? Schließlich bekommt das Land NRW die volle Quote, nur eben uU der falsche Vertreter des Landes. Das Geld landet doch aber im gleichen Topf (Landeshaushalt), oder?

  • Bei mir steht immer: "Land M-V, vertr. d. d. die Landeszentralkasse".

    Vertreten durch das jeweilige Gericht geht wohl nicht. Vielleicht sollten die sich einigen, wer zur Anmeldung berechtigt ist? Forderungen der LZK werden auch durch diese angemeldet. Bei mir hat noch nie das Gericht selbst angemeldet. Allerdings schreibe ich auch nie das Gericht direkt an, wenn in der Gläubigerübersicht Gerichte oder Staatsanwaltschaften angegeben sind, sondern gleich die LZK. :gruebel:

    PS: Das löst natürlich nicht dein Problem, im Übrigen hat das AG Kleve doch dann eine Quote bekommen, oder?

  • Soviel ich weiß, gibt es in jedem Land Ausführungsgesetze, wer zur Vertretung des Landes berechtigt ist.

    Bei uns (in Bayern) sind das zum Beispiel die Landesjustizkasse, die Arbeitsgerichte, die Finanzämter und in Rechtsstreiten das Landesamt für Finanzen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 1 JBeitrO -> Zuständigkeit der Gerichtskasse als Vollstreckungsbehörde, sofern nicht aufgrund der Ermächtigung eine andere Behörde als Vollstreckungsbehörde bestimmt ist. Wo die Gerichtskasse - ich sach mal, "organisatorisch angedockt" ist, regelt das jeweilige Landesrecht.

    Habt ihr der Gerichtskasse den Grund des Bestreitens mitgeteilt? Dann wäre eine bilaterale Kommunikation zwischen Gerichtskasse und Amtsgericht vielleicht zielführender als die Androhung von Schadenersatzansprüchen :gruebel: :cool:.

    Hat das Amtsgericht evt. damals noch nicht fällige PKH-Raten angemeldet? Dann wäre deren Anmeldung auch völlig okay gewesen, da die Gerichtskasse zu dem Zeitpunkt noch gar nicht damit befasst war.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • im Übrigen hat das AG Kleve doch dann eine Quote bekommen, oder?

    ja, die haben die Quote bekommen, meine Frage ist letztendlich, ob die Quote nicht im gleichen Topf gelandet ist, wie wenn sie durch die Gerichtskasse für das Land eingezogen worden wäre, also gar kein Schaden entstanden ist ...

  • Schlussendlich landet es im selben Topf "Landeshaushalt". Aber welchem Ressort die Einnahme zufließt, lässt sich wohl nur dem Haushaltsplan des Landes NRW entnehmen.

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  • im Übrigen hat das AG Kleve doch dann eine Quote bekommen, oder?

    ja, die haben die Quote bekommen, meine Frage ist letztendlich, ob die Quote nicht im gleichen Topf gelandet ist, wie wenn sie durch die Gerichtskasse für das Land eingezogen worden wäre, also gar kein Schaden entstanden ist ...

    Sehe ich auch so.

  • Schlussendlich landet es im selben Topf "Landeshaushalt". Aber welchem Ressort die Einnahme zufließt, lässt sich wohl nur dem Haushaltsplan des Landes NRW entnehmen.

    Aber welches Ressort nun profitiert, ist doch für die Frage des Schadenersatzes egal, oder? GGf. muss dann halt das eine Ressort das Geld für sich herausverlangen, oder wie auch immer das im Haushaltsrecht funktioniert. Und im Falle NRWs fällt die Quote ja eh in ein tiefes schwarzes Loch :teufel:

  • Ja, für den Schadenersatz dürfte das letztlich egal sein. Aus Interesse: Auf welche Rechtsgrundlage wird dieser gestützt?

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  • Na, das Geld sollte sogar zum gleichen Kassenzeichen verbucht werden, insofern müsste es im richtigen Topf gelandet sein.

    Wer da nun Quatsch gemacht hat, kann ich aufgrund des Sachverhaltes nicht sagen. Zum Soll gestellte Forderungen meldet die Gerichtskasse an. Forderungen, die noch nicht fällig sind, aber durch die Inso fällig werden, hier PKH-Raten, der jeweilige KB.

    Zahlungen die eingehen, werden aber immer zum Kassenzeichen verbucht..:wechlach::wechlach::wechlach:

  • Ja, das sollten sie :) . Aber ich habe schon die kreativsten Sollstellungen und Verbuchungen gesehen ;)

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  • Dann würde ich - sofern noch nicht geschehen - der Gerichtskasse den Grund des Bestreitens mitteilen und die weitere Reaktion abwarten.
    Ist die Quote im Rahmen einer Abschlagsverteilung ausgeschüttet worden oder war das schon die Schlussverteilung? Dann hätte die Gerichtskasse doch schon eher - also sofort nach dem Bestreiten der Forderung - aufschreien müssen :gruebel:?

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  • Ist die Quote im Rahmen einer Abschlagsverteilung ausgeschüttet worden oder war das schon die Schlussverteilung? Dann hätte die Gerichtskasse doch schon eher - also sofort nach dem Bestreiten der Forderung - aufschreien müssen :gruebel:?


    Nicht unbedingt. Es soll Leute geben, die schielen nur auf § 179 II InsO und :gehaess: wegen § 60 InsO.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ist die Quote im Rahmen einer Abschlagsverteilung ausgeschüttet worden oder war das schon die Schlussverteilung? Dann hätte die Gerichtskasse doch schon eher - also sofort nach dem Bestreiten der Forderung - aufschreien müssen :gruebel:?


    Nicht unbedingt. Es soll Leute geben, die schielen nur auf § 179 II InsO und :gehaess: wegen § 60 InsO.

    Aber wären dann nicht Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis angezeigt gewesen :confused: (sofern es sich bereits um die Schlussverteilung handelte)?

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  • Dann würde ich - sofern noch nicht geschehen - der Gerichtskasse den Grund des Bestreitens mitteilen und die weitere Reaktion abwarten.
    Ist die Quote im Rahmen einer Abschlagsverteilung ausgeschüttet worden oder war das schon die Schlussverteilung? Dann hätte die Gerichtskasse doch schon eher - also sofort nach dem Bestreiten der Forderung - aufschreien müssen :gruebel:?

    Ändert aber doch alles nichts daran, dass kein Schaden eingetreten ist ... ?

  • Ich bin ja bei Dir, was "kein Schaden für das Land eingetreten" angeht :). Kurzes Schreiben an Gerichtskasse, möge doch von dort weiterer Vortrag erfolgen.

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  • Muss das Amtsgericht bzw.die Gerichtskasse bei der Anmeldung denn keinen Titel/Festsetzungsbescheid vorlegen?
    Daraus ergibt sich doch, das der Anmeldende berechtigt ist:gruebel:

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Muss das Amtsgericht bzw.die Gerichtskasse bei der Anmeldung denn keinen Titel/Festsetzungsbescheid vorlegen? Daraus ergibt sich doch, das der Anmeldende berechtigt ist:gruebel:

    Ich krieg da immer nur so eine Übersicht mit Akten- und Kassenzeichen und dem Hinweis, dass die Forderung vollstreckbar sei. Stemel und Unterschrift des "Kassenmitarbeiters". Gerichtskostenrechnungen oder gar einen Festsetzungsbescheid hab ich da noch nie gesehen.

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