Drei Instanzen und ein neunseitiger Beschluss des BGH waren notwendig um festzustellen, was im Gesetzt steht. Das nenne ich effizient.
... und trotzdem ist das Amtsgericht Göttingen nicht überzeugt
AG Göttingen, Beschluss vom 05.05.2017, 74 IK 97/16
Also meinetwegen soll der (und andere) das so machen, gibt ja eh kein Rechtsmittel dagegen. Aber dieses ständige veröffentlichen und dabei zickig "ich will das aber"-rufend, das geht gehörig auf den Sender. Der Gesetzgeber hat es doch nun mal so entschieden. man mag das blöd finden; aber dann soll er halt in die Politik gehen und das Gesetz ändern.