Mich interessiert, ob es aktuellere hilfreiche Entscheidungen zur der Anordnung von Regress aus dem Einkommen gibt (sowohl bezüglich der Ermittlung des einsetzbaren Einkommens als auch der Berechnung der Monatsrate).
Bei einigen Gerichten wurde (früher) anhand des einsetzbaren Einkommens in analoger Anwendung der PKH-Tabelle die Monatsrate bestimmt. Nun existiert jedoch keine PKH-Tabelle mehr wie früher.
Daher würde mich eure aktuelle Handhabung/Berechnung zum Regress aus dem Einkommen interessieren.
Hintergrund ist insbesondere auch, dass die EU-Renten behinderter Kinder teilweise ziemlich gestiegen sind, das Vermögen jedoch dank großzügiger Ausgaben (weit) unterhalb von 2.600,- € bleibt.