Bestelmeyer Rpfleger 2015, 177:
Kein Verzicht auf die Eintragung und keine isolierte Löschung des Nacherbenvermerks!
Die im Aufsatztitel skizzierte Frage wurde im Forum schon mehrfach kontrovers diskutiert:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post346074
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post539446
Zur Frage der Zulässigkeit des Verzichts auf die Eintragung des Nacherbenvermerks und zur Frage der Zulässigkeit seiner isolierten Löschung habe ich im soeben erschienenen Heft 4/2015 des Rpfleger ausführlich Stellung genommen. Dabei habe ich die rechtshistorische Entwicklung der hM eingehend dargestellt, deren rechtliche "Geburtsfehler" benannt und auch die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (Rpfleger 2015, 15) in meine Überlegungen einbezogen. Des Weiteren habe ich die Problematik des sog. "schlafenden" Nacherbenvermerks behandelt und mich mit der Frage befasst, ob ein Nacherbenvermerk bei erfolgter (wirksamer) Veräußerung durch den Vorerben bereits im Vormerkungsstadium oder erst Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung gelöscht werden kann.
Siehe auch den gestrigen Hinweis im letztverlinkten Thread - aber offenbar ist das untergegangen.
Ich würde mich freuen, wenn die vorliegende grundsätzliche Diskussion fortgeführt werden könnte, und zwar am besten hier, damit sich die Stellungnahmen nicht auf mehrere Threads verteilen.