Hallo,
mir wurde für einen Grundstückskaufvertrag eine Vorsorgevollmacht übergeben.
Hierbei handelt es sich um eine vorgefertigte Vollmacht mit Ankreuzsystem, durch das Ortsgericht beglaubigt.
Die Vollmacht umfasst u.a. auch die Vermögenssorge und damit soll die Grundstückseigentümerin jetzt durch die in der Vollmacht
genannte Person beim Grundstücksverkauf vertreten werden.
Reicht eine solche Vollmacht aus?
Möglich wäre es ja, die Kreuzchen auch nach Unterschrift der Vollmachtgeberin nachträglich zu setzen bzw. abzuändern.
Besteht ihr in solchen Fällen auf die Vorlage einer notariellen Vollmacht?
Danke!