Hi,
ich habe folgendes Problem:
Im Februar 2014 wurde im Rahmen des VKH-Überprüfungsverfahrens der Verfahrensbevollmächtigte der Partei angeschrieben, um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen erneut vorzulegen. Die Partei musste mehrmals - auch unter Androhung der Aufhebung - erinnert werden, die Erklärung und fehlende Belege einzureichen. Letzendlich konnte im Februar 2015 "endlich" die bewilligte VKH dahin geändert werden, dass nun monatliche Raten in Höhe von 95,00 € zu zahlen sind. Gegen diese Entscheidung hat der Verfahrensbevollmächtigte sofortige Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dass sein Mandant seit Januar 2015 ein deutlich geringeres Einkommen erzielt und folglich keine Raten zu zahlen wären. Diese Problematik ist erst durch die fehlende Mitwirkung der Partei entstanden. Bei ordnungsgemäßer Mitwirkung wären die Kosten längst durch die angeordneten Raten getilgt worden.
Wie löse ich am besten das Problem???