Hallo Zusammen,
ich bin leicht verwirrt und brauche eure Hilfe.
Es wurde ein Vergleich geschlossen, Kosten sind gequotelt.
Der Ast hat PKH und hat auch die PKH Vergütung bereits bekommen.
Er hat aber auch die bessere Quote und hat daher nach KFB einen Erstattungsanspruch, welcher allerdings per Anspruchsübergang übergegangen ist.
Die PKH-Vergütung beträgt 499,62 €. Jetzt will der Kläger zwar nicht die PKH-Vergütung als KFB gegen den Gegner haben (klar weil ÜA) aber Zinsen aus der PKH-Vergütung vom Eingang seines Festsetzungsantrags bis zur Auszahlung der PKH-Vergütung durch mich....
Irgendwie sehe ich das als völlig falsch an!?!?!?! Hat sogar sofortige Beschwerde gegen meinen KFB eingelegt.
Wenn er die PKH-Vergütung nicht über die LK abgerechnet hätte sondern alles per § 103 ff ZPO beantragt hätte, ok, aber so?
Oder bin ich da völlig auf dem falschen Dampfer???
Würde mich über Hinweise freuen!