Hallo Ihr Lieben,
hab eine Strafakte zur Wiedervorlage. Dort geht hervor, das HB wegen Bewährungswiderruf 2006 erlassen wurde. VU immer noch unbekannten Aufenthalts. Mein Vorgänger hatte einen Auszug aus dem BZR angefordert. Ich hab gedacht ich falle um. Dieses ist ohne Eintragung. Der VU wurde 2003 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Diese Strafe, da sie nichts mit BTMG oder JGG zu tun hat, hätte eine Tilgungsfrist von 15 Jahren. U.a. hätte diese Strafe niemals getilgt werden dürfen, weil ein Widerrufsbeschluss vorliegt und deswegen die Strafe natürlich nicht erlassen wurde. Wie kann das sein. Auch wenn mein Vorgänger den Widerruf dem BZR nicht mitgeteilt hätte, dann hätte der Eintrag trotzdem nicht gelöscht werden dürfen, denn Straferlass wurde nicht erteilt. Ich melde jeden HB an das BZR. Wie kann das sein.
Habt ihr eine Idee, wie es dazu kommen kann und was muss ich hier machen? Eintrag an das BZR oder Hinweis auf fehlenden Eintrag oder was?