Kaufvertrag zwischen A und B von 1999 vor Notar D. Verkauft werden noch zu vermessende Teilflächen. AV für B wird eingetragen.
B geht 2002 in Insolvenz.
Insolvenzverwalter verkauft 2005 die noch zu vermessenden Teilflächen an C. Lt. Vertrag des Notars E war zu diesem Zeitpunkt die Vermessung noch nicht erfolgt. AV für C wurde nicht eingetragen. Abtretung der AV für B an C ist nicht erfolgt.
Uuund nun.
Notar D (siehe oben) reicht Messanerkennung und Auflassung von A und C ein.
(Hier erfährt man als GBA erstmals von Insolvenz von B und Vertrag zwischen B und C. Urkunde Notar E wird auf Anforderung in einfacher Abschriift vorgelegt.)
Beantragt ist Vollzug Auflassung und Löschung AV. Eingericht werden sämtliche erforderliche Genehmigung und UB, aber zu Vertrag A/B.
M.E geht doch hier gar nichts. Ne wirkliche Kettenauflassung habe ich doch hier auch nicht. Und wenn, dann würden die Genehmigungen und die UB für 2. Vertrag fehlen. Und wie bekäme ich die AV raus?
Habe hier nur ????? im Kopf.