Hallo,
habe die Suchfunktion genutzt, aber nichts entsprechendes gefunden. Es geht um die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters:
Kann die aus der Vergütung des vorläufigen Verwalters noch zu erwartende Vorsteuererstattung in die Teilungsmasse für die die Vergütung des vorläufigen Verwalters einbezogen werden
In den mir vorliegenden Kommentaren habe ich dazu nichts gefunden. So ganz einleuchten will mir das nicht.
Kann jemand weiterhelfen?