Was ist unter "qualifizierter Vertretung" zu verstehen?

  • Und von wegen keine eiligen Sachen in der Verwaltung: Es kommt leider nicht selten und in letzter Zeit auch vermehrt vor, dass "von oben" um einen Bericht bis "Dienstschluss" gebeten wird...

    Kenne ich auch, nehme ich aber nicht ernst. Mal ehrlich, Papier ist das Geduldigste auf der Welt. Es stirbt keiner, wenn ein Bericht erst am nächsten Morgen um 10 weitergemeldet wird. Bisher gab´s auch noch keinen Anpfiff deswegen. Ich mache nebenbei auch noch RASt; das rechtssuchende Publikum hätte wohl großes Verständnis, wenn ich die einstweilige wegen Kindesentführung nicht aufnehmen könnte, weil ich noch dringend eine Stellungnahme über Zustellerfahrungen nach Madagaskar fertigen muss.:cool:


    Ich sehe das wie AndreasH, dass die Verwaltung den Beschäftigten dient und nicht umgekehrt. Genauso verhält es sich mit einigen Mitarbeitern (nicht allen!) IT-Stelle, einigen Orga-Beratern und anderen, deren Tun sich teilweise verselbständigt hat. Da ist eine gewisse Erdung manchmal nötig.

  • Und von wegen keine eiligen Sachen in der Verwaltung: Es kommt leider nicht selten und in letzter Zeit auch vermehrt vor, dass "von oben" um einen Bericht bis "Dienstschluss" gebeten wird...

    Kenne ich auch, nehme ich aber nicht ernst. Mal ehrlich, Papier ist das Geduldigste auf der Welt. Es stirbt keiner, wenn ein Bericht erst am nächsten Morgen um 10 weitergemeldet wird. Bisher gab´s auch noch keinen Anpfiff deswegen. Ich mache nebenbei auch noch RASt; das rechtssuchende Publikum hätte wohl großes Verständnis, wenn ich die einstweilige wegen Kindesentführung nicht aufnehmen könnte, weil ich noch dringend eine Stellungnahme über Zustellerfahrungen nach Madagaskar fertigen muss.:cool:


    Ich sehe das wie AndreasH, dass die Verwaltung den Beschäftigten dient und nicht umgekehrt. Genauso verhält es sich mit einigen Mitarbeitern (nicht allen!) IT-Stelle, einigen Orga-Beratern und anderen, deren Tun sich teilweise verselbständigt hat. Da ist eine gewisse Erdung manchmal nötig.

    :2weglach: Das sagt meine Kollegin immer wegen ihrer Rückstände... "Das sind doch nur Akten - da stirbt ja keiner..."

    Bei uns wird das Thema qualifizierte Vertretung im Übrigen gerade ziemlich locker gesehen, frei nach dem Motto: Eine qualifizierte Vertretung kann jeder Rechtspfleger leisten - er hat ja schließlich das Examen gemacht... :nixweiss::D


  • Bei uns wird das Thema qualifizierte Vertretung im Übrigen gerade ziemlich locker gesehen, frei nach dem Motto: Eine qualifizierte Vertretung kann jeder Rechtspfleger leisten - er hat ja schließlich das Examen gemacht... :nixweiss::D


    Im Prinzip dürfte das sogar richtig sein. Eine "qualifizierte Vertretung" (und damit kommen wir auf die Ausgangsfrage zurück) kann ja eigentlich nur bedeuten, dass in der Behörde ein Ansprechpartner zur Verfügung steht, der zu allgemeinen Fragen Auskunft geben kann und in der Lage ist, entsprechende Mitteilungen an den zuständigen Sachbearbeiter weiterzugeben.
    Ein "Mehr" an qualifizierter Vertretung ist auch schlichtweg nicht umsetzbar, auch wenn (ebenfalls im Zusammenhang mit der VAZ) schon behauptet wurde, dass ein qualifizierter Vertreter jederzeit konkrete Angaben z.B. zum Bearbeitungsstand jedes Vorgangs seiner Kollegen machen oder diese sogar weiter bearbeiten können müsste. Das ist schon deshalb nicht realisierbar, weil nicht gewährleistet werden kann, dass die jeweiligen Akten immer greifbar sind (z.B. weil der in Heimarbeit tätige Kollege die Akte mitgenommen hat - oder sie sich beim ebenfalls abwesenden Richter befindet).Warum man bei der Ausgestaltung der VAZ jetzt teilweise höhere Maßstäbe ansetzt als bei den bereits seit Jahren gelebten (und bewährten) Arbeitszeitmodellen der Heim- oder Telearbeit wird wohl ein Geheimnis einiger Verwaltungen bleiben. Denn ohne V gibt es keine funktionierende VAZ :(.

  • Mal an alle, bei denen schon eine Dienstvereinbarung über die VAZ abgeschlossen wurde: Ist es wirklich notwendig, dass man eine Telefonnummer bei der Verwaltung hinterlegt, die "an Dritte weitergegeben werden kann"??? :mad: Das ist doch völlig sinnfrei - was bringt es denn, wenn mich Publikum Zuhause anruft und ich gar keine Akte vorliegen habe!?! Kann man solche Anrufer nicht auf den nächsten Tag vertrösten, an dem der Mitarbeiter wieder an der Dienststelle ist???

    Ich wäre dankbar, wenn ich evtl. schon mal Erfahrungswerte hören könnte...

  • Hier bei uns ist die Handynummer für alle Geschäftsstellen (und natürlich die Kollegen/innen) hinterlegt, damit diese innerhalb der Rufbereitschaftszeit auch den jeweiligen Rpfl. telefonisch erreichen können. Das ist jedoch wirklich nur für Notfälle gedacht und nicht, um irgendwelche Auskünfte zum aktuellen Verfahrensstand zu geben. Sofern sowas kommt, schaut die Gesch.st. entweder direkt selbst mal in die Akte rein oder teilt mit, dass bitte nochmals am nächsten Tag unter der dienstlichen Durchwahl xxx angerufen werden möge. Dann liegt mir die Akte regelmäßig selbst zur Einsicht - mit nem Zettel dran - vor. Dies erfolgt übrigens auch bei konkreten Fragen, z. B. eines Anwalts zu einem Schreiben.
    Einen wirklichen Notfall gab es hier übrigens noch nicht.
    Die Nummer ist jedoch insbesondere nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt, sondern rein für die Erreichbarkeit der anderen Rpfl. bzw. Gesch.st. in Zeiten einer Tätigkeit außerhalb des Gerichts.

  • Mal an alle, bei denen schon eine Dienstvereinbarung über die VAZ abgeschlossen wurde: Ist es wirklich notwendig, dass man eine Telefonnummer bei der Verwaltung hinterlegt, die "an Dritte weitergegeben werden kann"??? :mad:


    Enthält eure Dienstvereinbarung wirklich so eine Regelung? :eek:


    Da würde ich aber darauf dringen, dass die Verwaltung Diensthandys anschafft, die mit nach Hause genommen werden können.

  • Mal an alle, bei denen schon eine Dienstvereinbarung über die VAZ abgeschlossen wurde: Ist es wirklich notwendig, dass man eine Telefonnummer bei der Verwaltung hinterlegt, die "an Dritte weitergegeben werden kann"??? :mad:


    Enthält eure Dienstvereinbarung wirklich so eine Regelung?


    Kann es sein, dass hier Vertrauensarbeitszeit und Heimarbeitsplatz verwechselt/vermischt werden?
    Wenn ich einen Heimarbeitsplatz habe muss ich natürlich auch daheim für die Kundschaft erreichbar sein. Bei VAZ nicht, denn so wie ich das bisher verstanden habe, muss ja trotzdem zumindest ein Mitarbeiter während der Sprechzeiten im Gericht anwesend sein.
    Wenn ich ohne VAZ mal erst um 09:00 komme oder um 15:30 gehe muss ich davor bzw. danach auch nicht daheim erreichbar sein.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Auch bei einem Heimarbeitsplatz muss ich mir nicht gefallen lassen, dass meine private Nummer an Dritte weitergegeben wird.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Bei uns hat die Verwaltung die Telefonnummern in den Personalakten. Sie unterliegen wie alle anderen Personaldaten der Verschwiegenheit und dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Gerade bei uns Rpfl. hat unsere Arbeit häufig negative Folgen für die Kundschaft (z. B. Zwangsversteigerung, Strafvollstreckung etc.). Da möchte ich nicht dem sicher zu erwartenden Telefonterror ausgesetzt werden. Schließlich ist für Abwesenheit auch der Tagesdienst eingerichtet.

  • Mal an alle, bei denen schon eine Dienstvereinbarung über die VAZ abgeschlossen wurde: Ist es wirklich notwendig, dass man eine Telefonnummer bei der Verwaltung hinterlegt, die "an Dritte weitergegeben werden kann"??? :mad:


    Enthält eure Dienstvereinbarung wirklich so eine Regelung?


    Kann es sein, dass hier Vertrauensarbeitszeit und Heimarbeitsplatz verwechselt/vermischt werden?
    Wenn ich einen Heimarbeitsplatz habe muss ich natürlich auch daheim für die Kundschaft erreichbar sein.


    Ist das wirklich zwingend? Dann dürften wohl viele aus diesem Grundvon der Heimarbeit eher Abstand nehmen wollen.

  • Die Heimarbeiter-Kollegen bei mir handhaben es so, dass bei einem Anruf das Anliegen und eine Nummer notiert wird, dieser Vermerk geht in die Akte und wenn der Kollege daheim die Akte dann hat, ruft er zurück. Ich glaube aber nicht von seinem privaten Telefon. Eine andere Kollegin hier ist dagegen unmittelbar erreichbar auf ihrem Diensthandy. Also macht es jeder (nach Rücksprache mit der Verwaltung) so wie er quasi will. Nur wie soll ich teilweise ohne Akte auf das Anliegen des Anrufers eingehen? Daher kommt mir die erste Vorgehensweise sinnvoller vor.

    Es nervt manchmal, wenn sich die Leute nicht damit abfinden, dass ihr Sachbearbeiter jetzt nicht unmittelbar zur Verfügung steht und ich den Anruf bekomme von der Serviceeinheit mit den Worten '(xy) kannst du mal übernehmen? Ist eigentlich von der soundso aber du weißt, ja, Heimarbeit...' Ich meine, allgemeine Sachen sind ja kein Problem. Ich bin nicht auf einer Publikumsabteilung. Da würde es mir gegen den Strich gehen, wenn alle Auflaufenden an mir hängen bleiben.

  • Auch bei einem Heimarbeitsplatz muss ich mir nicht gefallen lassen, dass meine private Nummer an Dritte weitergegeben wird.

    Natürlich nicht Deine private Nummer. Ich kenne es so, dass dann ein spezielle Nummer existiert, die nur für die Heimarbeit genutzt wird.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Auch bei einem Heimarbeitsplatz muss ich mir nicht gefallen lassen, dass meine private Nummer an Dritte weitergegeben wird.

    Natürlich nicht Deine private Nummer. Ich kenne es so, dass dann ein spezielle Nummer existiert, die nur für die Heimarbeit genutzt wird.


    Als müsste sich jeder, der Heimarbeit praktizieren möchte, noch einen ISDN-Anschluss schalten lassen, damit er eine besondere Telefonnummer herausgeben kann? :gruebel:

    Gibt es zur Heimarbeit nicht auch zentrale Dienstvereinbarungen mit einer Regelung zur Erreichbarkeit?

  • Auch bei einem Heimarbeitsplatz muss ich mir nicht gefallen lassen, dass meine private Nummer an Dritte weitergegeben wird.

    Natürlich nicht Deine private Nummer. Ich kenne es so, dass dann ein spezielle Nummer existiert, die nur für die Heimarbeit genutzt wird.


    Als müsste sich jeder, der Heimarbeit praktizieren möchte, noch einen ISDN-Anschluss schalten lassen, damit er eine besondere Telefonnummer herausgeben kann? :gruebel:

    Gibt es zur Heimarbeit nicht auch zentrale Dienstvereinbarungen mit einer Regelung zur Erreichbarkeit?

    So ist das hier von unserer Verwaltung auch gedacht. Man soll natürlich nicht seine private Nummer mitteilen, sondern auch eine "spezielle" Nummer.
    Die Dienstvereinbarung hier ist im Übrigen noch nicht abgeschlossen und ich dachte mir, ich frage mal in meiner Funktion als PR-Mitglied hier an... ;)
    Ich habe nämlich schon vor, das mit der Weitergabe der Nummer an Dritte noch mal anzusprechen. Aber unsere Verwaltung ist immer sehr resistent
    gegenüber Änderungsvorschlägen und hat sofort ein Gegenargument, daher wollte ich mich erst mal ein bisschen schlau machen... :cool:

  • Ich sehe absolut keine Notwendigkeit dafür, eine private Telefonnummer auch an Dritte herauszugeben. Ist man nicht anwesend, so kann die dienstliche Nummer entweder auf die Telefonnummer zu Hause umgeleitet (für mich der Idealfall - erreichbar bin ich ja in der Regel auch wenn ich von zu Hause aus arbeite) oder eben auf einen anwesenden Kollegen umgestellt werden. Dieser kann dann einen Anrufer entweder verbinden (sofern das mit externen Nummern möglich ist) oder eben einen möglichst zeitnahen Rückruf versprechen. Einer der wesentlichen Bestandteile der VAZ ist ja eine Flexibilisierung, die zwangsläufig dazu führt, dass man nicht von 8 bis 16 Uhr erreichbar sein muss.
    Sollte Eure Verwaltung darauf bestehen, würde ich mir für diesen Zweck wohl ein Pre-Paid-Handy zulegen, das außerhalb meiner Arbeitszeiten abgeschaltet bleibt (oder ignoriert wird).

  • Natürlich nicht Deine private Nummer. Ich kenne es so, dass dann ein spezielle Nummer existiert, die nur für die Heimarbeit genutzt wird.

    Aber wenn ich Heimarbeit mache, welche als meine private Nummer soll es denn sein --- an meinem privaten Telefonanschluss?



    Sollte Eure Verwaltung darauf bestehen, würde ich mir für diesen Zweck wohl ein Pre-Paid-Handy zulegen, das außerhalb meiner Arbeitszeiten abgeschaltet bleibt (oder ignoriert wird).

    Wenn der Dienstherr mir die Möglichkeit der Heimarbeit gibt und darauf besteht, dass ich dabei zu bestimmten Zeiten telefonisch erreichbar bin, dann soll gefälligst er ein Handy oder ISDN-Anschluss kaufen und bezahlen.

    Im Rahmen von VAZ würde ich es als Frechheit empfinden in meinen Abwesenheitszeiten (die ja nur ein Äquivalent zur Gleitzeit/Gleittagen sind!), telefonisch erreichbar sein zu müssen. Wer das von Seiten der Dienststelle/Verwaltung verlangt, hat den Sinn und Zweck der VAZ nicht verstanden.

  • Bei uns haben auch einigen einen Heimatarbeitsplatz. Die Büronummer leitet direkt auf den Anschluss bei denen daheim um. Dem Anrufer wird auch gar keine Umleitung angezeigt.

    Voraussetzung für den Heimarbeitsplatz ist bei uns ein abschließbares Arbeitszimmer, welches von niemand Anderem genutzt wird, sowie ein Telefonanschluss im Zimmer.

    Wir sind an die Telefonzentrale einer anderen Behörde angeschlossen, welche sich wohl mal beschwert hat, dass die Kosten für diese Anrufweiterschaltung und den Unterhalt des Anschluss wohl enorm sind. Die Antwort kam direkt aus dem Ministerium. Die Heimarbeit sei von der Landesregierung so gewollt und die Kosten sind zu tragen. Amen.

  • Bei uns haben auch einigen einen Heimatarbeitsplatz. Die Büronummer leitet direkt auf den Anschluss bei denen daheim um. Dem Anrufer wird auch gar keine Umleitung angezeigt.

    Voraussetzung für den Heimarbeitsplatz ist bei uns ein abschließbares Arbeitszimmer, welches von niemand Anderem genutzt wird, sowie ein Telefonanschluss im Zimmer.


    Sieh an, das sind doch ziemlich hohe Erfordernisse. Ich vermute, in der Justiz kann hingegen die Bearbeitung auch am heimischen Küchentisch stattfinden, oder? :gruebel:

  • Ich weiß von Städten, dass dort für die Heimarbeitsplätze ein abschließbarer Schreibtisch reicht, aber die müssen auch lediglich Datenschutz und Amtsgeheimnis beachten und kein Steuergeheimnis. Bruch von Datenschutz und Amtsgeheimnis führt allerhöchstens zu disziplinarischen Maßnahmen; Bruch des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen und jeder kann mal vergessen die Akte an welcher zuletzt gearbeitet wurde einzuschließen.

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