Moin Leute,
folgender kniffliger oder nicht kniffliger Sachverhalt auf den ich zufällig gestoßen bin:
01.01.2000 -> Geburt der A (Bei der Geburt der A sind B und C miteinander verheiratet d.h. beide haben die gemeinsame elterliche Sorge)
10.01.2001 -> Amtsgericht ordnet das Ruhen der elterlichen Sorge für die Mutter B an
15.01.2001 -> D erkennt die Vaterschaft für A an
09.05.2002 -> C stellt Antrag auf Vaterschaftsanfechtung, da D die Vaterschaft anerkannt hat.
21.12.2002 -> Dem Antrag wird stattgeben C ist nicht Vater des Kindes
04.01.2003 -> C und B werden rechtskräftig geschieden d.h. das Kind ist ohne gesetzlichen Vertreter derzeit
13.04.2003 -> D heiratet die Mutter B
13.05.2003 -> Der vorstehende Sachverhalt wird dem zuständigen Rechtspfleger vom Landkreis mitgeteilt.
Der Landkreis bittet um Einrichtung einer Vormundschaft, da das Kind nach Meinung des Landkreises derzeit ohne gesetzlichen Vertreter ist.
Der Rechtspfleger ordnet eine Vormundschaft an.
Nun ist meine Frage, nachdem ich das Verfahren über 10 Jahre später geerbt habe, ob die Vormundschaft überhaupt wirksam angeordnet war oder dem eigentlichen Vater D die elterliche Sorge zusteht, da dieser die Kindesmutter vor Einrichtung der Vormundschaft geheiratet hat (Hier ruhte die elterliche Sorge der Kindesmutter).
Liebe Grüße und danke für die Mithilfe
Vanessa