Das habe ich auf der Startseite http://www.bmjv.de entdeckt:
Reform Vermögensabschöpfung
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Ob § 111h Abs. 2 Satz 2 StPO-E wirklich endlich die Rspr. zur (angeblichen) Subsidiärität des StPO-Arrests zum AO-Arrest beseitigt?
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bin auch mal sehr gespannt auf die Reform; vor allem: nicht nur das eindeutig aus der Straftat erlangte, sondern erstmal alles an die Kette zu legen, hat was
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Jo.
Kennt noch jemand die alte Sparkassenwerbung "Mein Haus, mein Auto, mein Boot"? Gab eine schöne Entsprechung bei hart geführten Ermittlungsverfahren (geeignete Straftaten und Beschuldigte vorausgesetzt): Mein Durchsuchungsbeschluss, mein Haftbefehl, mein VMA-Beschluss
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
gefällt mir !
Andererseits: pro 100.000,-- gibt's ein Jahr, ab 2 Mio 153a -
Hängt von Gericht und Staatsanwaltschaft ab. Kommt aber leider (und zu oft) vor. Im Grundsatz, von prominenten Ausnahmen abgesehen, je eher, je weiter nördlich in Deutschland.
Lag (und liegt wohl) aber zum guten Teil an der Frage, wie einfach/schwierig es war, ein Urteil auch durch die Revision zu bekommen. Und da gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Senaten beim BGH, bei manchen Senaten flogen 4mal so viele Urteile wie bei anderen. Obwohl der durchschnittliche Richter im Süden wahrscheinlich nicht besser/klüger (schöner ... etc.) ist als der durchschnittliche Richter im Norden. Aber es gibt eben übersteigerte Ansprüche. Die frühere Vorsitzende des 5. Strafsenats (und spätere GBA'in) Harms tönte mal, die Urteile seien so schlecht, man könne 98% davon aufheben. Was sagt das tatsächlich über die Richterkollegen und was über deren Wahrnehmung durch Frau Harms und über deren vermeintlich begründetes Anspruchsniveau?
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Hängt von Gericht und Staatsanwaltschaft ab. Kommt aber leider (und zu oft) vor. Im Grundsatz, von prominenten Ausnahmen abgesehen, je eher, je weiter nördlich in Deutschland.
Lag (und liegt wohl) aber zum guten Teil an der Frage, wie einfach/schwierig es war, ein Urteil auch durch die Revision zu bekommen. Und da gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Senaten beim BGH, bei manchen Senaten flogen 4mal so viele Urteile wie bei anderen. Obwohl der durchschnittliche Richter im Süden wahrscheinlich nicht besser/klüger (schöner ... etc.) ist als der durchschnittliche Richter im Norden. Aber es gibt eben übersteigerte Ansprüche. Die frühere Vorsitzende des 5. Strafsenats (und spätere GBA'in) Harms tönte mal, die Urteile seien so schlecht, man könne 98% davon aufheben. Was sagt das tatsächlich über die Richterkollegen und was über deren Wahrnehmung durch Frau Harms und über deren vermeintlich begründetes Anspruchsniveau?
Mit freundlichen Grüßen
AndreasHja das passt.
Und hier ist auch das Thema "Waffengleicheit" gefragt. Dies ist es i.Ü. nicht nur im Bereich des Strafrechts. Da wird es allerdings augenfällig. Ab und an mal ein Promi, damit die "Rechtsgemeinschaft" ihr Gerechtigkeitsplazebo bekommt und der Neid ein wenig rubntergekocht wird.... (juristisch gewendet: Tat- und schuldangemessene Strafe die im Rahmen der Generalprävention in Grenzen der Individualstrafe seine Wirkung zeigt).
Aber Frau Harm kann ja dann mal qualifizierte Revisionsbegründungen basteln.....Aber zum strafgerichtlichen Umgang mit wirtschaftskriminiellem Einschlag mag ich mich was den niederschwelligen Bereich betrifft, nicht wirklich äußern (das wäre drastisch) nur soviel: das ist einfach nur "scheiße" und da verkommt die Unverbrüchlichkeit des Strafrechts zu einer chimäre....... und das ist kein Prob der Waffengleichheit !
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Der Gesetzentwurf ist nochmal ein ordentlicher Schluck aus der Pulle für die Insolvenzverwalter zulasten der Verletzten einer Straftat und mit deutlicher Erhöhung der Fallzahlen für die Insolvenzgerichte. Künftig gehen also alle Straftäter, bei denen Vermögen gesichert wurde, in Insolvenz. Was nach Abzug der Kosten verbleibt, krümelt dann auf die Verletzten der Straftat herab, WENN sie denn ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren auch anerkannt bekommen.
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Hier das Ergebnis der Ausschüsse:
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Von begründeten Revisionsbegründungen lasse ich mittlerweile die Finger, denn ich weiß, dass ich da nix mehr weiß. Dabei war ich, dank wirklich guter theoretischer Referendarausbildung, da vor Urzeiten gar nicht schlecht drin. Der Direktor des örtl. Amtsgerichts (Strafrichter) war wirklich ein bisschen sauer, als ich ihm das erste Mal mit einer begründeten Sprungrevision gekommen bin. Aber man muss den Instanzenzug eben vollständig nutzen. Hach waren das damals schöne Zeiten.
Zum Thema "Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Strafverfahren" durfte ich mal eine Seminararbeit schreiben. Theoretisch sind alle Straftäter gleich; aber durch die Bank wurde mir durch Strafverteidiger, Staatsanwälte und Kriminaler bestätigt, dass dies in der Praxis eben eine schöne Idee ist. Und die größten Ungleichheiten gibt es im Ermittlungsverfahren. Und dort werden die Weichen für das weitere Verfahren gesetzt. Sollte einen zu denken geben.
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... und soeben durch den Bundesrat durch unter Annahme der Ausschussempfehlungen (s. post #11).
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Anhörung im Rechtsausschuss in gut 2 Wochen:
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Das Gesetz hat nun am 23.03.2017 den Bundestag http://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru…icationFile&v=5 und am 31.03.2017 den Bundesrat http://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru…icationFile&v=1 passiert.
Kritisch sehen wir vom BDR vor allem das Inkrafttreten bereits zum 1. Juli 2017. Unser nachdrücklicher Wunsch nach einer längeren Frist, damit die Staatsanwaltschaften den Personalmehrbedarf wenigstens halbwegs decken können, fand kein Gehör, weil sonst eine Strafzahlung in Millionenhöhe an die EU gedroht hätte.
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Kannst Du mal zusammenfassen , woraus sich Personalmehrbedarf ergibt ( der eh nirgends eingeplant ist ) ?
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Ich verweise dazu auf die Stellungnahme des BDR, abgedruckt im Rechtspflegerblatt 3/2016, S. 74 ff,
http://www.bdr-online.de/bdr/images/sto…_3_Internet.pdf, ab S. 20 des Dokuments.
Darin sind die künftig beim Rechtspfleger der StA angesiedelten Aufgaben, die an die Stelle der Rückgewinnungshilfe treten, detailliert beschrieben. -
Na, liebe Vollsteckungs-Rpfls, wie gehts euch so?
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Hier beim Jugendgericht schlägt die Sache jetzt voll zu. Einige Richter beglücken selbst die Verkehrsbetriebe bei Schwarzfahrten! Ich hoffe, der BDR hat beim Personalmehrbedarf nicht nur die StA-Rechtspfleger, sondern auch die Rpfl. der Jugendgerichte im Blick.
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