Der Sohn ist Betreuer seiner Mutter, die aus gesundheitlichen Gründen jetzt im Heim wohnt. Die Mutter ist dement.
Der Sohn hat jetzt einen Mietvertrag über das Haus seiner Mutter zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung vorgelegt.
Der Sohn hat gebeten, von einer persönlichen Anhörung seiner Mutter über die Genehmigung des Mietvertrags abzusehen, da zu erwarten sei, dass sich diese so darüber aufregt, dass sie gesundheitlichen Schaden nehmen könnte.
Der Verfahrenspfleger hat der Vermietung bereits zugestimmt.
Kann in diesem Fall von einer Anhörung der Mutter abgesehen werden ?