Wertermittlung unbebautes Bauland

  • Oki, danke. Ich hätte noch eine Frage:
    Die Betreuerin will ein Grundstück, welches von Ackergrund zu Bauplatz umgelegt wurde veräußern mit der Begründung, dass die hohen Erschließungskosten nicht mehr zu Lasten der Betroffenen fallen würden.
    Die Betroffene hat derzeit ausreichend Vermögen um ihre Heimkosten zu decken.
    Besteht hierbei Genehmigungsfähigkeit?

    Ich bin ein Betreuungsneuling ;)

    LG

  • Grundstücksveräußerung immer über § 1821 BGB.
    Neu im Sinne von frisch von der FH? Denn dann sollte der Paragraph irgendwie hängen geblieben sein...

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Oki, danke. Ich hätte noch eine Frage:
    Die Betreuerin will ein Grundstück, welches von Ackergrund zu Bauplatz umgelegt wurde veräußern mit der Begründung, dass die hohen Erschließungskosten nicht mehr zu Lasten der Betroffenen fallen würden.
    Die Betroffene hat derzeit ausreichend Vermögen um ihre Heimkosten zu decken.
    Besteht hierbei Genehmigungsfähigkeit?

    Ich bin ein Betreuungsneuling ;)

    LG

    Na, ja, na, ja,...also so würd ich es nicht begründen und genehmigen. Klingt nach schnell verhöckern bevor man damit richtig Geld verdienen kann.

    Die Betreuerin soll die Gelegenheit nutzen und da ein gutes Geschäft machen.
    Reicht die Grundfläche um mehrere Parzellen herauszumessen? Soll mal einen findigen Makler suchen, der mit der Gemeinde gut steht ;)

  • Wie hoch ist den der Wertunterschied von Bauland, das bereits erschlossen ist und unerschlossenem Bauland? Wenn quasi nur die Erschließungskosten auf den qm umgerechnet und addiert werden, wärees im Ergebnis egal.
    Und ist genug Vermögen da, um die Erschließungskosten zusätzlich tragen zu können?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich würde mir vom Betreuer schriftlich begründen lassen, wieso zum Wohle des Betroffenen die jetzige Veräußerung des Grundstücks geboten erscheint und dann je nach Begründung genehmigen oder begründet ablehnen. Zu beachten ist m.E. aber, dass die Verkaufsentscheidung nicht das Betreuungsgericht trifft. Hier muss Betreuerhandeln vorliegen.

  • Genehmigungsfähigkeit besteht, sofern das Rechtsgeschäft dem Wunsch und/oder dem Wohle des Betroffenen entspricht. Dies wäre zu ermitteln. Kann der Betroffene noch Wünsche äußern? Kann er die Zusammenhänge überhaupt noch begreifen?

    Nicht ganz unbeachtlich ist auch, dass der Betreuer die Vermögensverwaltung nach den Regeln einer vernünftigen Bewirtschaftung betreiben soll und darf. So ist es dem Betreuer durchaus gestattet, Rechtsgeschäfte zu tätigen, die den Aufwand der Bewirtschaftung in der Zukunft verringern (Beispiel aus der Praxis: Mehrere Konten zusammenlegen). In diesem Zusammenhang würde ich auch prüfen, welchen Aufwand es für den Betreuer bedeuten würde, die Umwandlung in Bauland und das Spekulieren auf höhere Preise bedeuten würde. Der Betreuer ist nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Tätigkeit quasi gewerblich die Erschließung eines Grundstückes zu betreiben.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Wie hoch ist den der Wertunterschied von Bauland, das bereits erschlossen ist und unerschlossenem Bauland?

    Als Faustformel kannst Du bei unerschlossenem Bauland die Hälfte des Bodenrichtwertes ansetzen.

    Als Betreuer würde ich da auch nicht viel Ruß machen. Zum Verkauf anbieten und weg damit. Der finanzielle Aufwand einer Erschließung ist oft nicht zu überblicken und auch der betreuungsrechtliche Aufwand übersteigt das Maß des Normalen um ein erhebliches.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Zitat

    Huhu,
    ..brauche ich beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks.....ein Verkehrswertgutachten?..


    Ist nicht vorgeschrieben. Wegen der Entscheidungsfindung fast immer notwendig. Aus Haftungserwägungen sinnvoll.

    Zitat

    Genehmigungsfähigkeit besteht, sofern das Rechtsgeschäft dem Wunsch und/oder dem Wohle des Betroffenen entspricht....Vermögensverwaltung nach den Regeln einer vernünftigen Bewirtschaftung

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Zu prüfen wäre:
    Welchen ungefähren Verkaufserlös würde das Grundstück bringen.Ist es sinnvoll angesichts der aktuellen Zinslage eine Immobilie zu veräußern, wenn der Erlös nicht benötigt wird?
    Wie hoch ist das Vermögen; können die Erschließungskosten ohne Probleme gezahlt werden?
    Welche Wertsteigerung würde das Grundstück nach der Erschließung haben?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!