Hallo
Ich hab folgendes Problem:
Es soll eine Dienstbarkeit eingetragen werden. In der Urkunde fehlt jedoch der Passus "Die Parteien bewilligen und beantragten [...]". Der Notar hat dann eine Eigenurkunde angefertigt, in der die vorgenannte Urkunde um eben diesen Passus ergänzt wird. Die Eigenurkunde wurde von den Beteiligten nicht unterzeichnet.
Der Notar hat eine Durchführungsvollmacht. Die ihn ermächtigt, die Parteien bei der Durchführung des Vertrages und im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu
vertreten, alle Anträge vor Gericht und Behörden zu stellen, Bewilligungen und Anträge zu ändern und zurückzunehmen [...].
Reicht diese Vollmacht aus, um die Eigenurkunde zu erstellen und die o.g. Urkunde um den nötigen Passus zu ergänzen und dann die Dienstbarkeit zu beantragen?
Grüße