IK-Schuldner (S) hat ein P-Konto mit einem Freibetrag für vier Unterhaltspflichten. Aus seinem Angestelltenjob fallen daher nur sehr selten pfändbare Anteile an, die nicht pfändbaren Anteile landen regelmäßig auf dem P-Konto.
Nun hat S aber noch ein Online-Aktiendepot. Dieses löst er gerade über seinen Online-Zugang auf, die Geldbeträge landen auf dem P-Konto. Da sie sich der Höhe unterhalb seines Freibetrages befinden, kommt der IV nicht an sie heran.
Frage: Kann der IV einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, wonach auf dem P-Konto nur die Beträge pfändungsfrei sind, die vom Arbeitgeber des S dort eingehen? Diese 'Blankettbeschlüsse' werden ja öfter von Schuldnern erwirkt, es müsste doch auch für den IV möglich sein?