Hallo,
Ich habe einen Kfb erlassen. Die Beklagte (Anwältin) hat sich im Verfahren selbst vertreten, als Vertreter von ihr steht im Rubrum ihre Sozietät. Nun beantragt die Anwältin, den Kfb gemäß 319 ZPO zu berichtigen, da sie sich ja selbst vertreten hat und nicht ihre Sozietät.
Mal abgesehen davon, dass das Rubrum bereits den ganzen Rechtsstreit so lautete und sie das auch schon viel früher hätte rügen können, kann/sollte man den Kfb deshalb berichtigen? Ist das Rubrum denn überhaupt falsch? Immerhin arbeitet sie ja für die Sozietät und wenn sie eine andere Person vertreten hätte, wäre da schließlich auch die Sozietät aufgeführt worden.
Hat da jemand ein paar Gedanken zu?
Gruß