1. Ich bin neu und habe nicht so wirklich viel Ahnung!!
2. FALL:
Meine Schuldnerin hat eine Nachzahlung von Witwenrente (5749,81 EUR) bekommen und möchte jetzt die Freigabe nach § 850 k Abs. 4 ZPO.
Sie hat ein P-Konto und einen Grundfreibetrag in Höhe von 1.073,88 EUR.
Der Gläubiger wurde zu diesem Antrag gehört und keine Stellungnahme abgegeben.
Kann ich den gesamten Betrag freigeben?