Der Betreuer hat anscheinend eine vollständige Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben als Rechnungslegung vorgelegt.
Allerdings nur die Belege für Verfügungen, die er getätigt hat. Andere Belege hat er offensichtlich nicht.
Mag die Selbstverwaltungserklärung des Betroffenen noch so dünn sein. Hat der Betreuer keine weiteren Belege kann -und muss- er diese auch nicht vorlegen. Was der Betreuer nicht hat, kann er auch nicht vorlegen.
Und letztendlich muss der Betroffene nicht einmal eine Selbstverwaltungserklärung vorlegen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht nicht. Und der Betreuer muss nur über sein Vermögensverwaltung Rechenschaft ablegen. Über Verfügungen des Betroffenen muss (und kann er ggf.) keine Rechenschaft ablegen. Es würde sogar die Versicherung des Betreuers ausreichen, dass er nur die Verfügungen getätigt hat, zu denen er Belege beigefügt hat.
Deshalb: ein Streit um Kaisers Bart.
Wenn die unbedingt eine gerichtliche Überprüfung Deiner Auffassung möchtest: Schreib dem Betreuer -unter Androhung von Zwangsgeld für den Fall der Nichtvorlage-, was du möchtest. Er wird es dir nicht bringen (können). Dann setze ein Zwangsgeld gegen den Betreuer fest. Er wird sicher ins Rechtsmittel gehen. Und dein LG wird entscheiden, wer Recht hat. Du oder der Betreuer. Ich vermute der Betreuer.