Moinsen,
grübele gerade über einen Sachverhalt, der ggfs. einfacher ist, als gedacht - mir bislang jedoch noch nicht untergekommen. Stehe etwas auf dem Schlauch und würde mich über Hilfe freuen.
Es wurde seinerzeit durch die UVK ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren gestellt (laufend + Rückstand i. H. v. rd. 500 €). Nach Zustellung desselben teilt die UVK mit, dass der Antragsgegner mittlerweile Unterhaltszahlungen in Höhe von rd. 600 € geleistet hat.
Was fange ich nun mit dieser Information an? Werden die geltend gemachten Rückstände dann nicht mit tituliert und der Überschuss entsprechend unbeachtet gelassen? Oder ignoriere ich die Mitteilung vollständig, weil dies lediglich im Wege einer Einwendung des Antragsgegners gemäß § 252 Abs. 3 FamFG beachtlich würde?
Literatur oder Rechtsprechung habe ich nicht wirklich gefunden, die beziehen sich alle auf Verfahren, in denen ein entsprechender Einwand erhoben wurde. Sollte es bereits einen entsprechenden Thread geben, wäre ich für einen Hinweis dankbar, die Suchfunktion war dahingehend leider nicht erfolgreich.
LG und besten Dank im Voraus.