Der Eigentümer beantragt und bewilligt die Eintragung von drei Brief-Eigentümergrundschulden nebst der Eintragung der Zwangsvollstreckungsunterwerfung und
der Abtretungsbeschränkung (Zur Abtretung der GS ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich).
Kann ich das einfach so eintragen? Sollte ich vielleicht einen Vorschuss anfordern?
Vielen Dank schon jetzt für jede Antwort.