Ich hätte gerne mal eure Meinung gewusst, um zu wissen, ob ich mit meiner Meinung tatsächlich alleine dastehe. Zumindest der Notar behauptet das.
Folgendes Testament: "Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein. Der überlebende ist in keiner Weise beschränkt und kann über das Vermögen frei verfügen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die wechselseitige Erbeinsetzung ist im Sinne einer Vor- und Nacherbschaft zu verstehen.
Für den Fall des Todes des überlebenden Teils von uns bestimmen wir zum Nacherben die Kinder der Ehefrau. (...)"
Verstorben ist der Ehemann, er ist kinderlos. Die Ehefrau hat zwei Kinder.
Wie würde der Inhalt eures Erbscheins aussehen?