Mir liegt ein Ersuchen gem. § 130 ZVG auf Eintragung des Erstehers und Löschung des Zwangsversteigerungsvermerks vor. Zu der in Abteilung III Nr. 1 eingetragenen Grundschuld ist im Ersuchen nichts erwähnt.
Im Ersuchen wird aber abschließend festgestellt, dass "...der Grundbesitz nach Erledigung des Ersuchens lastenfrei ist". Zudem wird der Grundschuldbrief (bereits vernichtet) der Grundschuld Abteilung III Nr. 1 vorgelegt.
Kann die Grundschuld im Rahmen des Ersuchens im Grundbuch gelöscht werden ohne ausdrückliches Ersuchen hierum oder Bedarf es der Klarstellung/Berichtigung des Ersuchens durch das Zwangsversteigerungsgericht?