Hallo,
im Grundbuch steht eine Erbengemeinschaft als Eigentümerin. Sämtliche Erben sind bereits vor langer Zeit verstorben, haben Erben und Erbeserben. Für den Grundbesitz wird seit langer Zeit eine Pacht auf ein Notaranderkonto gezahlt. Der Notar will das Konto auflösen und den Grundbesitz verkaufen. Da die Erbfolge nach den Mitgliedern der Erbengemeinschaft nicht geklärt ist, beantragt er eine Nachlasspflegschaft nach dem Voreigentümer...Dazu habe ich ihm mitgeteilt, dass nach diesem ja die Erben bekannt sind und somit keine Nachlasspflegschaft eingerichtet werden kann.
Könnte man eine Nachlasspflegschaft nach der Erbengemeinschaft einrichten? Wie kommt man in solchen Fällen weiter? Die Sache ist wohl so unübersichtlich, da kein Beteiligter bekannt ist, der eine Erbenermittlung durchführen könnte.
Normalerweise müsste man ja für jedes Mitglied der Erbengemeinschaft einen Nachlasspfleger bestellen. Und es müssten ja unterschiedliche Pfleger sein.
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?