Aufrechnung gegen Ordnungsgeld

  • Gegen einen Sachverständigen wurde ein Ordnungsgeld verhängt, weil er die Frist zur Gutachtenserstellung versäumt hat.
    Nun will er mit seiner späteren Vergütung aufrechnen.
    Das geht ja nicht, weil diese noch nicht fällig ist.
    Aber wäre eine Aufrechnung überhaupt möglich?

  • Stimmt. Und so lange kann das Ordnungsgeld vollstreckt werden. Und damit würde ich auch nicht warten. Da braucht nur ein anderer Gläubiger den Vergütungsanspruch pfänden, dann ist die zukünftige Aufrechnungsmöglichkeit futsch.

  • Stimmt. Und so lange kann das Ordnungsgeld vollstreckt werden. Und damit würde ich auch nicht warten. Da braucht nur ein anderer Gläubiger den Vergütungsanspruch pfänden, dann ist die die zukünftige Aufrechnungsmöglichkeit futsch.


    Wenn ich den Beitrag richtig verstehe, soll gleich bei der Auszahlung der Vergütung das Ordnungsgeld abgezogen werden.

    Das wäre mit dem wenigsten Aufwand für Gericht und Staatskasse verbunden, auch weil man dann mit der Vollstreckung des OG gar nicht erst zu beginnen braucht.

  • Ist ja gut gedacht, aber es besteht ja noch gar keine Aufrechnungslage, so lange die Vergütung noch nicht beantragt und bewilligt / festgesetzt ist.
    Und wenn inzwischen bestehende und zukünftige Forderungen aus Vergütungsansprüchen gepfändet werden sollten (ist ja manchmal dumm), kann dann auch keine Aufrechnung mehr erklärt werden.

  • Ich habe diesen Fall einmal gehabt, wobei es mit der von Frog genannten Methode gut geklappt hat. Es wurde nach Abzug des OG das verkürzte Honorar ausgezahlt und der SV war damit einverstanden. Offenbar nimmt man lieber weniger ein als dass man zahlen muss... :D

  • Ist ja gut gedacht, aber es besteht ja noch gar keine Aufrechnungslage, so lange die Vergütung noch nicht beantragt und bewilligt / festgesetzt ist.

    Die Hauptforderung muss lediglich erfüllbar, jedoch nciht fällig sein (§ 387 BGB).

    Und wenn inzwischen bestehende und zukünftige Forderungen aus Vergütungsansprüchen gepfändet werden sollten (ist ja manchmal dumm), kann dann auch keine Aufrechnung mehr erklärt werden.

    Ich halte es für fraglich, inwieweit hinsichtlich zukünftiger Vergütungsforderungen überhaupt ein Pfüb erlassen werden könnte. Ist ja kein Arbeitseinkommen.

    Unabhängig davon muss man halt genauso wie auch in anderen Fällen in das sonstige Vermögen vollstrecken.

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