Alles anzeigenAlles anzeigenDoch, der Schaden scheidet aus, bzw ist er von der Bank zu verantworten und zu tragen. Wirksam zugestellt ist wirksam zugestellt. Dass die Bank das nicht zuordnen kann, ändert daran nichts. Es kann ja auch sein, dass bereits die Anschrift aus dem Titel der Bank nicht bekannt ist.
Dann muss sich eben der Gläubiger nach einer solchen Mitteilung an den Drittschuldner wenden. Ändert am Ergebnis nichts.Dem würde ich nun wieder zustimmen.
In diesem Zusammenhang meine ich dass es ein extrem dümmlicher Brauch von Drittschuldnern geworden ist, die ihnen zustellte Ausfertigung des PfüB an den Gläubiger zurückzusenden, um sich auf diesem Weg zu "entlasten".
Entlasten tut das nämlich niemanden, der PfÜb ist selbstverständlich noch voll gültig nur hat dann der DS große Probleme die Sache später nachzuvollziehen.
Im Ergebnis habe ich in bisherigen Pfändungssache auch noch nie einen Rang oder Rechte verloren, Weidas Geburtsdatum gestrichen wurde, konnte das bisher immer hinterher mit dem DS klären. Aber ist halt mühsam.
In einem Fall bei der Deutschen Bank als DS und einer z.B. Christiane Müller als Schuldnerin mit Angabe des Geburtsdatums hatte die Deutsche Bank dann plötzlich 7 Personen mit diesem Namen UND diesem Geburtsdatum und hat sich dann für die Kontosperre natürlich genau die falsche Christiane rausgesucht. Ein Riesen Heckmeck, den aber die Bank verschuldet hatte, aber uns als Gläubigervertreter in die Schuhe schieben wollte. Was die wohl bei einer Christiane Müller ohne Geburtsdatum machen würden?
Wenn die Anschrift nicht übereinstimmt, sollte die Mitteilung kommen, dass eine Zuordnung des Schuldners zu einer Kontoverbindung nicht möglich war.
Stimmte denn in dem von dir genannten Fall die im Pfüb angegebene Adresse der Schuldnerin und die der Bank bekannte überein?
Genauso ist das. Wenn eine eindeutige Zuordnung zu einem Kunden nicht möglich ist, dann läuft sie eben ins leere. Und ohne Geburtsdatum und oft alter Anschrift
kann das eben passieren.
Es ist übrigens kein dümmlicher Brauch, das Original zurück zu schicken. Bei uns kommt dann auch ein Stempel "Kein Kunde" Drauf und geht zurück, weil
wir weder Daten erfassen noch die Pfändung archivieren dürfen, sofern sie keine Kunden betrifft. Bedank dich bei der DSGVO