Ich habe hier im Urteil folgenden Tenor: der Angeklagte hat durch die ihm zur Last gelegten taten einen Betrag in Höhe von 500,00 € erlangt. In Höhe dieses Betrags wird für die Einziehung des Wetres des erlangten angeordnet.
Es es handelt sich hier um einen Jugendlichen, der verurteilt wurde wegen Betrug etc. Es wurde kein konkreter Geschädigter im Urteil genannt. Aus der Akte lässt sich das auch nicht erkennen?
Wenn ein Verletzter da wäre, müsste ich es aus dem Urteil erkennen können?