Ich würde mich über Meinungen zu folgendem Sachverhalt freuen:
A'Stellerin (häufiger zu Gast) beantragt BerH und bei Durchsicht der Kontoauszüge fällt mir auf, dass knapp 300,-€ an einen Anwalt gezahlt worden sind. Da ich die Dame von früheren Antragsstellungen kannte, ergab sich auf Nachfrage, dass der Anwalt ihr eine frühere Beratung in Rechnung gestellt hat, für die nachträglich BerH erteilt wurde. Der Anwalt hätte ihr auch gesagt, dass er aus der Staatskasse Geld bekommen hat, die Summe sollte sie dann von der Rechnung abziehen und nur noch die Differenz überweisen. Das hat sie auch gemacht. Ich war gelinde gesagt etwas verwundert. Ich nehme an, dass die A'Stellerin daraufhin bei dem Anwalt wegen der Rechnung nachgefragt hat.
Jetzt schreibt mir der Anwalt, die BerH sei nachträglich erteilt worden und seine Rechnung habe sich dadurch nicht erledigt. Der A'Stellerin habe er auch erklärt, dass er nicht bereit sei nur für 121,38 € zu arbeiten. Die Zahlung der Staatskasse habe er allerdings jetzt zurück überwiesen, obwohl er sich keiner fehlerhaften Abrechnung bewusst sei.
Wie würdet ihr euch weiter verhalten?