Hallo,
ich habe eine Frage und in der Durchsicht des Forms nichts dazu gefunden.
Folgender Fall: Betreuung läuft seit über 5 Jahren. Der Betreuer gab damals im Vermögenverzeichnis an, dass sowohl Schmuck als auch Goldmünzen gefunden wurden. In den Folgejahren wurden immer Prüfvermerke erstellt, dass alles ok ist, und die Prüfung ohne Beanstandungen stattgefunden hat. die Unterlagen wurden zurück gegeben. In den Unterlagen befand sich seinerzeit (nach Aussage des Betreuers) eine Quittung der Betroffenen, wonach Se ihren Schmuck mit in das Pflegeheim genommen hat. Weiterhin gab es Einzahlungsbescheinigungen über den Gegenwert der verwerteten Goldmünzen.
Nun ist ein neuer Rechtspfleger zuständig und fragt nach dem Verbleib von Schmuck und Goldmünzen. Weil sich dies aus den Prüfvermerken nicht expilzit ergibt - da stand ja nur: Alles ok, alle Belege waren da, es konnte ohne Beanstandung geprüft werden.
Muss ein Betreuer die entsprechenden Unterlagen erneut vorlegen, obwohl er aus der entsprechenden Zeit einen Prüfvermerk hat? Das wäre dann ja eventuell bei jedem neuen Sachbearbeiter so? Oder kann der Betreuer mit Erhalt des Prüfvermerks davon ausgehen, dass er das Berichtsjahr abschließen kann?
Was denkt ich dazu?
Vielen Dank für Eure Meinung!