Hallo zusammen,
wie ist die Meinung zum Erlass eines PfüB wegen 2,94 € Zinsforderung ?
Die Hauptforderung war binnen 2 Wochen nach der Zustellung des Titels gezahlt worden.
Danach war bereits ein PfüB beantragt und auch erlassen worden, da die Zahlung des Schuldners nicht mitgeteilt war.
Nunmehr wird ein neuer PfüB beantragt wegen der Zinsen und der Kosten für den ersten PfüB. Für den weiteren Antrag werden ganz normal die Gebühren ebenfalls geltend gemacht.
So richtig ist zur Höhe von Bagatellforderungen sehr wenig zu finden.
Würdet Ihr den PfüB erlassen ?
t