Guten Morgen,
ich darf gerade die Beratungshilfesachen vertreten.
Der Antragsteller hat sich bereits von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Grund: Der Arbeitgeber hat dem Antragsteller einen Auflösungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Darin soll auch eine Abfindung von 8.700 € vereinbart werden.
Schreiben des Rechtsanwaltes an das Gericht:" Der Mandant meinte nicht einschätzen zu können, welche arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen Folgen (Arbeitsamt, Besteuerung und Sozialversicherungskosten auf die angebotene Abfindung) eine Unterzeichnung oder Nichtunterzeichnung des Vertrages nach sich zieht."
Ich habe mitgeteilt, dass Beratungshilfe nicht bewilligt werden kann, da es sich um eine präventive Beratung handelt und die Vorabprüfung von Verträgen von Beratungshilfe grundsätzlich nicht abgedeckt wird.
Der Rechtsanwalt bittet um eine rechtsmittelfähige Entscheidung.
Bitte helft mir auf die Sprünge: Liege ich da falsch?
Vielen Dank!
Stempelchen