Hallo, folgender Fall: Antrag auf Erlass eines Pfübs, Schuldnerin ist eine eG. Der Gläubiger wurde um Mitteilung gebeten, weshalb unser AG zuständig sein soll. Antwort: Die einzige ihm vorliegende Adresse der eG sei in unserem Bezirk (Fundstelle Google). Laut Registerauszug ist der Sitz in einer deutschen Großstadt (eine inländische Geschäftsanschrift war nicht eingetragen). Das ganze wurde an das VollstrG im AG verwiesen, welches auch das Register führende AG war. Dieses erklärte sich jedoch für örtlich unzuständig und legte die Sache dem OLG vor. Dieses hob unseren Verweisungsbeschluss auf und gibt uns die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Sinngemäße Begründung: Das von uns benannte Gericht sei lediglich das zentrale Registergericht. Es sei nicht auszuschließen, dass ein anderes VollstrG der Großstadt zuständig sei.
Stehe jetzt etwas auf dem Schlauch, wie ich weiter vorgehen soll.